Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
(DGUV Information 213-040)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Juni 2020
Inhaltsverzeichnis (1) | Abschnitt |
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Allgemeiner Teil | 1 |
Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser | 1.1 |
Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.2 |
Verantwortung und Pflichten der Arbeitgeber | 1.2.1 |
Verantwortung und Pflichten der Beschäftigten | 1.2.2 |
Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.3 |
Gefährdungsbeurteilung | 1.3.1 |
Gefahrstoffermittlung und Gefahrstoffverzeichnis | 1.3.2 |
Festlegung von Schutzmaßnahmen | 1.4 |
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren | 1.4.1 |
Technische Schutzmaßnahmen | 1.4.2 |
Organisatorische Maßnahmen | 1.4.3 |
Bereithaltung und Lagerung von Gefahrstoffen | 1.4.4 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 1.4.5 |
Hygienische Maßnahmen | 1.4.6 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 1.4.7 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 1.5 |
Betriebsanweisung | 1.5.1 |
Erstellung der Betriebsanweisung | 1.5.2 |
Unterweisung | 1.5.3 |
Gefahrstofflexikon | 2 |
Chlorungs- und Oxidationsmittel | 2.1 |
Chlorgas (Cl2) | 2.1.1 |
Natriumhypochloritlösung mit mehr als 10 % aktivem Chlor (NaOCl) | 2.1.2 |
Calciumhypochlorit mit mehr als 39 % aktivem Chlor (Ca(OCl)2) | 2.1.3 |
Chlordioxidlösung (ClO2 · nH2O) | 2.1.4 |
Trichlorisocyanursäure (C3Cl3N3O3) | 2.1.5 |
Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat (C3Cl2N3NaO3 · 2H2O) | 2.1.6 |
Ozon (O3) | 2.1.7 |
Säuren | 2.2 |
Salzsäure 30-36%ig (HCl) | 2.2.1 |
Schwefelsäure 30-38,5 %ig (H2SO4) | 2.2.2 |
Laugen | 2.3 |
Natriumhydroxid (Natronlauge), 30-50%ige Lösung | 2.3.1 |
Calciumhydroxidsuspension ("Kalkmilch") | 2.3.2 |
Flockungsmittel | 2.4 |
Filtrierhilfsstoffe | 2.5 |
Aktivkohle | 2.5.1 |
Kieselgur | 2.5.2 |
Anhang | |
Glossar (Begriffe und Abkürzungen) | Anhang 1 |
Betriebsanweisungsentwürfe | Anhang 2 |
Formblatt für das Gefahrstoffverzeichnis (gemäß TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Abschnitt 5.8) | Anhang 3 |
Aufbau der H- und P-Sätze gemäß CLP-Verordnung | Anhang 4 |
Gefahrenhinweise - Hazard Statements (H-Sätze) | 4.1 |
Sicherheitshinweise - Precautionary Statements (P-Sätze) | 4.2 |
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) | Anhang 5 |
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) | 5.1 |
Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) | 5.2 |
Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen | Anhang 6 |
Literatur | Anhang 7 |
Vorbemerkungen
Bei der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung wird eine Vielzahl von Chemikalien und Hilfsstoffen eingesetzt, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen.
In zahlreichen Vorschriften werden Regelungen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen getroffen. Hierzu zählen unter anderem die Gefahrstoffverordnung sowie die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Mit dieser DGUV Information sollen für Arbeitsplätze im Bereich der Wasseraufbereitung in Bädern - ergänzend zur DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" - die Regelungen speziell für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
Diese DGUV Information richtet sich an
Unternehmensleitungen und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind.
Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie Beschäftigte in Bädern (z. B. Meister und Meisterinnen sowie Fachangestellte für Bäderbetriebe), für die die Tätigkeit mit gefahrstoffhaltigen Produkten zum Arbeitsalltag gehört.
und an
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Aufsichtspersonen, die sich über die Bandbreite der Gefahrstoffe, die bei der Wasseraufbereitung in Bädern Verwendung finden, informieren wollen.
Diese DGUV Information will
informieren über die Gefahrstoffe, die bei der Wasseraufbereitung in Bädern zum Einsatz kommen und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen.
hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben.
unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Im ersten Teil der DGUV Information werden zuerst die wichtigsten Maßnahmen zur praxisgerechten Umsetzung der Gefahrstoffverordnung vorgestellt.
Im zweiten Teil finden Sie ein Gefahrstofflexikon, das die sicherheitsrelevanten Eigenschaften von Wasseraufbereitungschemikalien schematisch aufführt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
Chlorungs- und Oxidationsmittel, z. B. Chlorgas, Ozon.
pH-Korrektoren, sauer (pH-Senker), z. B. Schwefelsäure, Salzsäure.
pH-Korrektoren, basisch (pH-Heber), z. B. Natriumlauge, Calciumhydroxid.
Flockungsmittel, z. B. Polyaluminiumchlorid (PAC), Eisen-III-chlorid.
Filtrierhilfsstoffe, z. B. Filtersande und -kiese, Aktivkohlen.
Auf Reinigungs- und Flächendesinfektionsmittel wird in dieser DGUV Information nicht eingegangen.
Den Anhang leitet ein Glossar ein, das die wichtigsten verwendeten Begriffe erklärt. Darüber hinaus findet sich dort eine Sammlung von Musterbetriebsanweisungen für die wichtigsten Stoffe bzw. Stoffgruppen. Diese Vorlagen müssen noch an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst und ggf. um betriebsspezifische Angaben ergänzt werden. Zusätzlich enthält der Anhang die Vorlage für ein Gefahrstoffverzeichnis, eine Liste der Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) sowie Informationen zur Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen und eine Liste weiterführender Literatur.
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst