DGUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- und Zuggeräte

§ 6 - Handbetriebene Geräte

Handbetriebene Geräte müssen so eingerichtet sein, dass

1.Kurbeln, Hebel oder Handräder mit Speichen unter Last nicht mehr als 15 cm zurückschlagen können (Rückschlagsicherung),
2.die Drehrichtung von Kurbeln unter Last bei allen Übersetzungen gleich bleibt
und
3.abnehmbare Kurbeln und Hebel gegen Abgleiten und unbeabsichtigtes Abziehen gesichert werden können.