DGUV Grundsatz 309-012 - Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern

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Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern
(DGUV Grundsatz 309-012)

Grundsatz

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Januar 2017

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich
Begriffsbestimmungen
Sicherheitstechnische Anforderungen
Filtersystem1
Hauptfilter (Anforderungen an den Abscheidegrad)2
Filteranordnung3
Dichtheits-/Berstfestigkeitsprüfung4
Filterstandzeit5
Volumenstromkontrolleinrichtung6
Filterwechsel7
Filterabreinigung/Staubentnahme (nur bei Geräten mit Filterabreinigung)8
Ansaug- und Abluftstutzen9
Luftvolumenstrom10
Gerätekennzeichnung11
Anforderungen an die elektrische Gerätesicherheit12
Bedienungsanleitung13