Gibt es eine Mindestgröße für Bildschirmarbeitsplätze? Wie groß muss ein Schreibtisch sein und dürfen Kopierer im gleichen Raum stehen? Ein Blick in berufsgenossenschaftliche Regeln, Verordnungen und Leitfäden schafft Klarheit.
Wenn der Mensch im Büro arbeitet, dann braucht er Platz - für seine Aktenordner, den Computer, Bücher, Stifte und auch für sich selbst, zum Beispiel, um mal die eigene Körperhaltung zu ändern. Deswegen gibt es Kriterien, die ein Arbeitsraum erfüllen sollte. Das sind die zehn Wichtigsten im Überblick.
Mindestarbeitsfläche
Jeder Büroarbeitsplatz muss eine Arbeitsfläche von mindestens 1,60 Meter mal 0,80 Meter haben.
Bewegungsfläche
1,50 Quadratmeter - so viel Bewegungsfläche muss ein Arbeitsplatz seinem Nutzer mindestens bieten, damit dieser sich ausreichend bewegen und auch mal mit dem Bürostuhl vor- und zurückfahren kann.
Verkehrswege
Verkehrswege in Büroräumen müssen eine Mindestgröße aufweisen. Und die ist abhängig von der Anzahl der Menschen, die sich in diesem Raum bewegen. Bei fünf Benutzern beträgt sie acht Meter, bei 20 Nutzern 9,30 Meter und bei 100 Nutzern 12,50 Meter.
Durchgänge
Der Gang zum persönlichen Schreibtisch eines Mitarbeiters sollte nicht schmaler als 60 Zentimeter sein.
Grundfläche
Wie groß ein Raum in seiner Grundfläche sein muss, dafür liefert das Arbeitsstättenrecht keine genauen Zahlen. Die »BGI 650 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze« hingegen spricht eine Empfehlung als Orientierungshilfe aus: »Bei der Planung von Arbeitsplätzen im Sinne dieser Informationen kann davon ausgegangen werden, dass die Fläche je Arbeitsplatz einschließlich allgemein üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Mittel nicht weniger als acht Quadratmeter bis zehn Quadratmeter betragen wird.« Für Großraumbüros gelten andere Vorgaben.
Beleuchtung
Ein Arbeitsplatz muss mindestens mit 500 Lux (Anmerk. d. Redaktion: Lux ist die Einheit für die Beleuchtungsstärke) beleuchtet sein.
Lärm
An Büroarbeitsplätzen darf der Geräuschepegel bei Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern höchstens 55 Dezibel und bei Arbeiten, die für die Konzentration weniger fordernd sind, nur 70 Dezibel betragen.
Drucker
Steht in einem Büroraum dauerhaft ein Drucker, sollten arbeitende Personen an umliegenden Plätzen nicht durch die Geräteabluft gestört werden.
Kopierer
In Büros, die kleiner als zehn Quadratmeter sind, sollte kein Kopierer stehen.
Mängel
Bei gesundheitsbeeinträchtigenden Mängeln, die in einem Büro festgestellt werden, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, diese umgehend zu beseitigen.
Quellen: Arbeitstättenverordnung, BAuA, BGI 650, www.bgdp.de
Foto: © Yuri Arcurs - Fotolia.com