Überstunden, hohes Arbeitsvolumen und ständige Erreichbarkeit. Die Anforderungen an Arbeitnehmer in Deutschland wachsen permanent. Das Bundesarbeitsministerium lässt die Einführung einer Schutzverordnung überprüfen.
Möglicherweise gibt es bald eine Anti-Stress-Verordnung. Nach Angaben der Rheinischen Post lässt Arbeitsministerin Andreas Nahles (SPA) die Voraussetzungen überprüfen.
Aktuell arbeite man daran, »den heutigen Wissensstand systematisch« aufzuarbeiten und zu überprüfen, ob sich daraus die Ableitung von »konkreten Handlungsempfehlungen« vornehmen lässt. Wenn diese vorliegen, werde man überprüfen, ob die Anforderungen für eine Arbeitsschutzverordnung ausreichend sind. Dies ließ eine Ministeriumssprecherin laut der Rheinischen Post verkünden.
Ob es künftig eine Anti-Stress-Verordnung geben wird, steht also noch nicht fest. Nach Angaben der Sprecherin sei der Wissensstand noch nicht ausreichend, um daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten, "die den Ansprüchen an Rechtssicherheit und Durchsetzungsmöglichkeiten gerecht werden".
Wenn es zur Einführung des Anti-Stress-Gesetzes kommt, soll die Verordnung auf Bundesebene gültig werden.
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