Bei sommerlichen Höchsttemperaturen stellt sich manchen Berufsgruppen die Frage »Krawatte an oder ab?«. arbeitssicherheit.de ist ihr auf den Grund gegangen und gibt Kleidungs-Tipps für heiße Tage.
Kleider machen Leute, die Kleiderordnung die Chefs
Kleider machen Leute, das belegt die Wissenschaft: Durch Kleidung können Personen einen kompetenten, seriösen oder vertrauensvollen Eindruck vermitteln. Sicherheitskräfte etwa tragen eine Uniform und nicht selten eine Krawatte dazu, um für andere erkennbar zu sein, aber auch, um den Eindruck von Kompetenz zu vermitteln.
Doch das Tragen der Berufskleidung ist nicht immer angenehm. Zum Beispiel dann, wenn draußen sommerliche Höchsttemperaturen herrschen. Dann kann es in Hemd, Hose, Krawatte und Jacket ganz schön warm werden.
Ein Blick in die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bleibt jedoch ohne Ergebnis: Eine Regelung zur betrieblichen Kleiderordnung gibt es nämlich nicht. Vielmehr kann der Arbeitgeber vorgeben, was seine Angestellten tragen sollen. Er entscheidet auch, ob sie bei hohen Temperaturen die Krawatte tragen sollen und ab wann sie den Halsbinder ablegen können. Im Zweifelsfall also den Chef fragen.
Kleider-Knigge für heiße Tage
Bei Hitze ist jedes Kleidungsstück oft eines zu viel. Das schützt jedoch nicht davor, sich im Büro, beim Kundentermin oder hinter der Ladentheke angemessen zu kleiden. Männer können zu Langarmhemden aus kühler Sommer- oder dünner Baumwolle greifen. In der Regel sind auch Hemden mit kurzen Armen erlaubt. Die Krawatte kommt nur beim Kundentermin zum Einsatz. Ansonsten gilt: Helle Farben heizen sich weniger schnell auf als dunkle und weite Schnitte geben dem Körper mehr Luft zum Atmen. Auf kurze Hosen sollte man besser verzichten.
Frauen kleiden sich bei hohen Temperaturen am besten mit einem hellen Etuikleid oder einer weiten Hose aus leichtem Baumwoll- oder Leinenstoff. Spaghettiträger oder bauchfreie T-Shirts sind ein Tabu. Solange sie den Blick nicht zu sehr frei geben, sind auch Röcke erlaubt, die oberhalb des Knies enden.
Quelle/Text: Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)
Arbeitsschutz bei Hitze: lesen Sie auch »Bereitstellung von Getränken durch den Arbeitgeber« >>