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Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer: VBG trägt Lehrgangskosten

Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort können Leben retten. Für die Ausbildung von Mitarbeitern zum betrieblichen Ersthelfer übernimmt unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung VBG die Kosten.


Ob Verletzung durch einen Arbeitsunfall oder plötzliche Bewusstlosigkeit: In vielen Situation sind Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Diese können Leben retten und Schlimmeres vermeiden. Anlässlich des Welt-Erste-Hilfe-Tages am 10. September 2016 empfiehlt die VBG ihren Versicherten, sich zu betrieblichen Ersthelfern ausbilden zu lassen. Die Lehrgangskosten trägt die VBG im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für versicherte Arbeitnehmer.

Im vergangenen Jahr nutzten etwa 200.000 Versicherte der VGB das Aus- und Fortbildungsangebot zu Ersthelfern. Insgesamt neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten sorgen dafür, dass Kursteilnehmer zahlreiche Maßnahmen erlernen, die sie in Notfallsituationen am Arbeitsplatz anwenden können. Verpflichtend ist es, alle zwei Jahre die Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer Fortbildung aufzufrischen. Die Kursgebühren rechnet die Ausbildungsstelle direkt mit der VBG ab. Das Unternehmen übernimmt Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten selbst.

Sind Beschäftigte an einer Ausbildung zum Ersthelfer interessiert, können Unternehmen sie direkt bei der ermächtigten Ausbildungsstellen anmelden. Neben der VBG lassen auch andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Ersthelfer aus- und fortbilden und tragen die Lehrgangsgebühren. Unternehmen, für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig sind, können sich im Vorfeld dort über Lehrangebote und Kostenübernahmen informieren.

Quelle/Text: VBG, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © Microgen - Fotolia.com


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