Abschnitt 2.2 - 2.2 Säuren
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Bei der Wasseraufbereitung wird eine Reihe von Säuren als "pH-Senker" verwendet, siehe Abbildung 10. Die am meisten eingesetzten Säuren sind Salzsäure und Schwefelsäure in unterschiedlicher Konzentration, weshalb diese im Folgenden eingehender behandelt werden. Als pH-Senker werden üblicherweise 30-36 %ige Salzsäure oder 30-38,5 %ige Schwefelsäure eingesetzt.
In sicherheitstechnischer Hinsicht unterscheiden sich diese beiden Säuren nur wenig. Bemerkenswert ist der Unterschied hinsichtlich ihrer Flüchtigkeit: Während Salzsäure (außer nach Reaktion mit umliegenden Materialien) nach einer gewissen Zeitspanne rückstandsfrei abtrocknet, verdunstet Schwefelsäure nicht. Spritzer oder Pfützen verdünnter Schwefelsäure können sich sogar aufkonzentrieren und dadurch aggressiver werden. Sie müssen deshalb besonders gründlich weggespült werden oder mit Säurebinder aufgenommen werden.
Abb. 10
Dosierstation mit Säure
2.2.1 Salzsäure 30-36%ig (HCl)
Tabelle 29 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Salzsäure | CAS-Nummer: 7647-01-0 |
---|---|
Erscheinungsform | wasserhelle bis gelbliche, stechend riechende Flüssigkeit. Höher konzentrierte Lösungen bilden an der Luft Nebel ("rauchende Salzsäure") |
Schmelzpunkt | ca. -50 °C |
Siedepunkt | > 80 °C |
Zersetzungstemperatur | entfällt |
Dichte (flüssig) | 1,15 g/ml (20 °C) |
Dichteverhältnis zu Luft | Chlorwasserstoffgas: 1,3 |
pH-Wert | < 1 |
Geruchsschwelle | < 1 ml/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Salzsäure entwickelt beim Erwärmen Chlorwasserstoffgas oder -nebel. Sie wirkt stark korrodierend bzw. auflösend auf viele Metalle unter Wasserstoffentwicklung (Knallgas!). Salzsäure reagiert heftig mit Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Trichlorisocyanursäure und Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat unter Bildung von Chlorgas. Mit Natriumchlorit reagiert Salzsäure unter Bildung von Chlordioxid. Sie reagiert heftig mit Laugen.
Umfüllvorrichtungen für Salzsäure sind eindeutig zu kennzeichnen und dürfen nicht wechselseitig benutzt werden, um gefährliche Reaktionen mit anderen Chemikalien auszuschließen.
Gesundheitsgefahren
Flüssigkeit und Dämpfe wirken stark ätzend auf Haut, Schleimhäute, Augen und Atemwege.
Tabelle 30 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | |
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 31).
Tabelle 31 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung |
---|---|
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Salzsäure verwendet wird. | |
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Salzsäurelösung verwendet wird. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Salzsäurelösung offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Salzsäurelösung offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Salzsäurelösung offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter bewegt werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Salzsäurelösung offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. |
Tabelle 32 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
AGW * für Chlorwasserstoff (Salzsäuregas) | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
2 ml/m3 bzw. 3 mg/m3 | 2 (I) | Y |
Lagerung
Die Behälter sind dicht geschlossen zu halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufzubewahren, der für Unbefugte nicht zugänglich ist. Von Laugen und Chlorungschemikalien ist Salzsäure getrennt zu lagern.
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Kleine Mengen an Salzsäure können mit viel Wasser verdünnt und in die Kanalisation weggespült werden. Größere Mengen an Salzsäure sind mit Kalkmilchsuspension zu neutralisieren und mit viel Wasser wegzuspülen. Auf Selbstschutz ist zu achten (siehe Persönliche Schutzausrüstung im Kapitel 2.3.2 "Calciumhydroxidsuspension")
Maßnahmen bei Bränden
Behälter sind mit Sprühwasser zu kühlen. Dämpfe und Nebel mit Sprühwasser niederschlagen. Bei Berührung von Salzsäure mit unedlen Metallen besteht Explosionsgefahr (Knallgasbildung).
Löschmittel
Keine Einschränkung.
Entsorgung
Salzsäure kann in kleinen Mengen (Restmengen in Gebinden) mit viel Wasser verdünnt und neutralisiert in die Kanalisation gespült werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Säuren möglich ist, z. B. Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
Gesichtsschutz.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC.
Erste Hilfe
Augen
Auge unter Schutz des unverletzten Auges ausgiebig mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atembeschwerden ärztliche Behandlung veranlassen.
Haut
Schnellstmöglich benetzte Kleidung entfernen, betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
2.2.2 Schwefelsäure 30-38,5 %ig (H2SO4)
Schwefelsäure ist auch als Batteriesäure bekannt.
Tabelle 33 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Schwefelsäure | CAS-Nummer: 7664-93-9 |
---|---|
Erscheinungsform | farblose, geruchlose viskose Flüssigkeit |
Schmelzpunkt | Erstarrungspunkt -35 bis -60 °C |
Siedepunkt | Siedebereich 108 bis 114 °C |
Zersetzungstemperatur | > 300 °C |
Dichte (flüssig) | 1,22 bis 1,29 g/ml (20 °C) |
Dichteverhältnis zu Luft | entfällt |
pH-Wert | < 1 |
Geruchsschwelle | geruchlos |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Schwefelsäure entwickelt bei Erhitzen über 300 °C Schwefeltrioxid und Schwefeldioxid.
Schwefelsäure wirkt stark korrodierend bzw. auflösend auf viele Metalle unter Wasserstoffentwicklung (Knallgas!) und zersetzt organische Stoffe, wie Pappe, Holz und Textilien unter Schwarzfärbung (Verkohlung). Schwefelsäure reagiert heftig mit Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Trichlorisocyanursäure und Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat unter Bildung von Chlorgas. Mit Natriumchlorit reagiert Schwefelsäure unter Bildung von Chlordioxid. Sie reagiert heftig mit Laugen.
Umfüllvorrichtungen für Schwefelsäure sind eindeutig zu kennzeichnen und dürfen nicht wechselseitig benutzt werden, um gefährliche Reaktionen mit anderen Chemikalien auszuschließen.
Gesundheitsgefahren
Schwefelsäure wirkt stark ätzend auf Haut, Schleimhäute, Augen und kann die Atemwege reizen.
Tabelle 34 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | |
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein | |
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 35).
Tabelle 35 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung |
---|---|
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Schwefelsäure verwendet wird. | |
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Schwefelsäure verwendet wird. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Schwefelsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Schwefelsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Schwefelsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter bewegt werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Bereichen anzubringen, wo mit Schwefelsäure offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. |
Tabelle 36 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
AGW * | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
0,1 mg/m3 | 1 | Y |
Lagerung
Die Behälter sind dicht geschlossen zu halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufzubewahren, der für Unbefugte nicht zugänglich ist. Von Laugen und Chlorungschemikalien ist Schwefelsäure getrennt zu lagern.
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Kleine Mengen an Schwefelsäure können mit viel Wasser verdünnt und in die Kanalisation gespült werden.
Größere Mengen an Schwefelsäure sind mit Kalkmilchsuspension zu neutralisieren und mit viel Wasser wegzuspülen. Auf Selbstschutz ist zu achten (siehe Persönliche Schutzausrüstung im Kapitel 2.3.2 "Calciumhydroxidsuspension")
Maßnahmen bei Bränden
Die Behälter sind mit Sprühwasser zu kühlen. Dämpfe und Nebel sind mit Sprühwasser nieder zu schlagen. Bei Berührung von Schwefelsäure mit unedlen Metallen besteht Explosionsgefahr (Knallgasbildung).
Löschmittel
Keine Einschränkung.
Entsorgung
Kleine Mengen an Schwefelsäure können mit viel Wasser verdünnt und in die Kanalisation gespült werden.
Bei der Neutralisierung ist zu beachten, dass die Schwefelsäure in das Wasser gegeben wird und nicht umgekehrt, wegen der starken Wärmeentwicklung.
"Erst das Wasser, dann die Säure - sonst geschieht das Ungeheure!"
Säurebeladene Chemikalienbinder sind der zuständigen Stelle zur Abfallentsorgung zu übergeben.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Säuren möglich ist, z. B. Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
Gesichtsschutz.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC.
Erste Hilfe
Augen
Auge unter Schutz des unverletzten Auges mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Verletzte Person aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atembeschwerden umgehend ärztliche Behandlung veranlassen.
Haut
Schnellstmöglich benetzte Kleidung entfernen, betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Für ärztliche Behandlung sorgen.
Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"
Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"