Abschnitt 5.1 - 5 Sicheres Arbeiten in Druckluft
5.1 Planungsphase
5.1.1
Grundlagen
Arbeiten in Druckluft gelten nach Anhang II, in Verbindung mit § 2, (3) der Baustellenverordnung, als besonders gefährliche Arbeiten.
Im Nachfolgenden werden zum Teil über das Regelwerk hinaus ergänzende Maßnahmen beschrieben, die für sicheres Arbeiten in Druckluft anzuwenden sind.
5.1.2
Maßnahmen/Hinweise für Bauherr bzw. Bauherrin und Planer bzw. Planerin in der Entwurfsplanung
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen und Hinweise müssen mindestens im Zuge der Planungsphase durch den Bauherrn bzw. der Bauherrin, dem Planer bzw. der Planerin untersucht, bewertet und festgelegt werden.
5.1.2.1
Geologische und Hydrogeologische Erkundung
Geologische Erkundung
Baugrundaufschlüsse
fachgerechtes Verschließen von Erkundungsbohrungen im Einflussbereich der Druckluftarbeiten, zur Vermeidung einer späteren Ausbläsergefahr
Bodenschichtung, Schichtgrenzen, Störzonen
Laborversuche zur Ermittlung der Bodenkennwerte
Eigenschaften der Bodenschichten
Gefahrstoffbelastung (geogene Belastungen und Altlasten)
chemische Eigenschaften des Baugrundes bei Verwendung von Stützflüssigkeiten
Hydrologische Erkundung
Oberflächengewässer
Hydrogeologische Verhältnisse
Grundwasserstand, Grundwasserströmung
Grundwasserleiter, Grundwasserstauer
Schadstoffbelastung
Tidenhub, zeitlicher Einfluss auf Wasserdruck an der Ortsbrust
Bei Grundwasserpegeln, Brunnen und anderen künstlichen Baugrundstörungen im Einflussbereich der Druckluftarbeiten sind diese zur Vermeidung einer späteren Ausbläsergefahr fachgerecht zu verschließen
Bewertung der Erkundungsergebnisse im Hinblick auf die Trassenwahl
5.1.2.2
Geotechnischer und bautechnischer Bericht
Eignung des Baugrundes für das gewählte Bauverfahren
Vorgaben für das Bauwerk und die Bauausführung
Bodenkennwerte für Berechnungen festlegen
Bemessungswasserstand festlegen, bei Tiden-Einfluss zusätzlich zeitlichen Verlauf des Grundwasserstandes
Beweissicherungsverfahren
5.1.2.3
Statische Berechnungen/Machbarkeit/ Entwurfsplanung
Machbarkeitsstudie
Stützdruckberechnung
Ausbläsernachweis
Luftbedarfsermittlung für alle Bauzustände
Prüfung und Festlegung von notwendigen Zusatzmaßnahmen, z. B. Ballastierung, Bodenverbesserung, Vereisung
Erfordernis von Taucharbeiten gem. Kap. 7 prüfen
Entwurfsplanung
5.1.2.4
Planung von Arbeiten in Druckluft
Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators bzw. einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin für die Planungsphase gemäß § 3, (1), BaustellV durch den Bauherrn oder die Bauherrin
Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans für die Planungsphase gemäß § 3, (2), BaustellV durch den Koordinator bzw. die Koordinatorin. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Arbeiten in Druckluft nach Anhang II der Baustellenverordnung als "Besonders gefährliche Arbeiten" eingestuft werden. Bei der Erstellung des SiGe-Planes sind auch die nachfolgenden gegenseitigen Gefährdungen zu berücksichtigen:
Parallelarbeiten im atmosphärischen Teil des Tunnels bei gleichzeitigen Arbeiten in Druckluft
Parallelarbeiten innerhalb des Druckluftbereiches
Hinzuziehung arbeits- und hyperbarmedizinischer Fachberatung hinsichtlich des Zusammenwirkens von Druckhöhe, Arbeitsverfahren und Arbeitsschwere
Hinzuziehung technischer Fachberatung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Arbeitsverfahren und Gerätetechnik
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes und Ableitung der daraus resultierenden Maßnahmen
Festlegung von Maßnahmen hinsichtlich hyperbarmedizinischer und technischer Erfordernisse zur Aufnahme in die Leistungsbeschreibung, sowie das Leistungsverzeichnis.
Folgende Leistungspositionen sollten in der Leistungsbeschreibung/dem Leistungsverzeichnis für Arbeiten in Druckluft berücksichtigt werden:
Art und Umfang der Arbeiten in Druckluft
Betreuung durch ermächtigten Arzt
Mobilisieren/Demobilisieren von Gerät, Material und Personal für Arbeiten in Druckluft
Vorhalten von Gerät, Material und Personal für Arbeiten in Druckluft in Phasen ohne Druckluftarbeiten
Vorhalten von Gerät, Material und Personal während der Arbeiten in Druckluft
Ausführung der Arbeiten in Druckluft, z. B. Wartung, Hindernisbeseitigung, usw., in Abhängigkeit von der Druckstufe
bei Bedarf Zusatzmaßnahmen
Bei langen Tunnelbauwerken, in denen unter Druckluft gearbeitet wird, sind abhängig von der Gefährdungsbeurteilung Notausstiege mit Personenschleusen vorzusehen.
Bei Tunneln mit kleinem Innendurchmesser (< 4 m) muss bereits mit der Gefährdungsbeurteilung in der Planungsphase der Einsatz eines größeren Durchmessers zugunsten der Sicherheit in der Vortriebsphase untersucht werden. Nur so können unter Berücksichtigung der Aspekte Arbeitssicherheit, Ergonomie und Rettung die Mindestanforderungen an den Tunnelquerschnitt ermittelt werden.
Wenn die Grenzen der Druckluftverordnung in Ausnahmefällen überschritten werden müssen, ist die Genehmigungsfähigkeit mit der zuständigen Behörde abzuklären. Daraus resultierende Zusatzmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben und gesondert in die Leistungsbeschreibung sowie das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
5.1.2.5
Besonderheiten bei Caissons
Statik Arbeitskammerdecke, z. B. für Arbeitsdruck, Ballastierung, Lasten aus Hebezeugen.
Schneidenschuhgeometrie gemäß Geologie (Winkel, Breite Überschnitt, usw.) planen.
Im Havariefall darf sich bei vollständigem Druckverlust der Caisson nur soweit absenken, dass ein ausreichender Lichtraum für die Beschäftigten verbleibt. Dafür ist ein statischer Nachweis erforderlich (siehe auch Anhang 1, Ziffer 1.1, DruckLV)
5.1.3
Maßnahmen/Hinweise für die Unternehmer, Unternehmerinnen, Planer und Planerinnen in der Ausführungsplanung
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen und Hinweise müssen mindestens im Zuge der Planung der Ausführungsphase durch den Unternehmer bzw. Unternehmerin bearbeitet werden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.
5.1.3.1
Statische Berechnung/Ausführungsplanung
Lastannahmen treffen und mit dem Prüfer bzw. Prüferin abstimmen
Stützdruckberechnung und Nachweis der Ausbläsersicherheit für maßgebende Berechnungsquerschnitte
Luftmengenberechnung
Schildstatik
Schleusenstatik
Druckwandstatik
Lastannahmen, Bemessungsgrundlagen und Prüfmethoden für ausgewählte Bauteile festlegen, z. B. Ausfahrtopf, Caissonschneide
5.1.3.2
Festlegen der projektspezifischen Anforderungen
Gerätekonzept
Materialtransport/Förderkonzept
Personalkonzept
Schichtbetrieb (ein- oder mehrschichtig, unter Berücksichtigung von Kap. → 5.2.3.10 und → 5.2.3.11), Schichtwechsel (in Druckluft oder im atmosphärischen Bereich)
Personalbedarf
Fachkräfte gem. § 18 DruckLV
Personalredundanz
Flucht- und Rettungskonzept
5.1.3.3
Gefährdungsbeurteilung
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeiten in Druckluft und Festlegung daraus resultierender Maßnahmen. Über die nachfolgenden Links sind die:
Mustergefährdungsbeurteilung für den "Maschinellen Tunnelvortrieb" https://www.daub-ita.de/fileadmin/documents/daub/gtcrec3/gtcrec23.pdf
"Mustergefährdungsbeurteilung für den "Konventionellen Tunnelvortrieb" https://www.daub-ita.de/fileadmin/documents/daub/gtcrec3/gtcrec13.pdf
als Arbeitshilfe erhältlich.
5.1.3.4
Planung der Baustelleneinrichtung für die Arbeiten in Druckluft
Standort der Krankendruckluftkammer und des Arztraumes in Abstimmung mit dem ermächtigten ärztlichen Fachpersonal festlegen und logistisch mit den Rettungsdiensten abstimmen.
Ausstattung Krankendruckluftkammer, Arzt-, Erholungs-, Umkleide-, Trocken- und Waschräume sowie Toilettenanlage (siehe auch § 17 und Anhang 1, Ziffer 3, DruckLV).
Verkehrswege festlegen
Transport der Druckluftarbeiter bzw. Druckluftarbeiterinnen im Tunnel und Schacht regeln
Körperliche Anstrengung und Erschütterungen nach dem Ausschleusen vermeiden und Druckluftpersonal mittels Personenzugs (langsame Fahrt) und Personenförderkorb oder Aufzug befördern
Flucht- und Rettungswege festlegen
Erforderliche Erste Hilfe Einrichtungen ermitteln
Einsatzplanung mit den Rettungsdiensten abstimmen
Zufahrt für Rettungsfahrzeuge bis zur Krankendruckluftkammer sicherstellen
5.1.3.5
Parallelarbeiten im atmosphärischen Teil des Tunnels bei gleichzeitigen Arbeiten im Druckluftbereich
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für die Parallelarbeiten, Beschreibung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Festlegungen treffen, welche Arbeiten im Tunnel/ Schacht/Rampe parallel zu den Druckluftarbeiten durchgeführt werden dürfen (Brandgefahren siehe Kap. → 5.2.7.3, Einsturzgefahren, blockierte Flucht- und Rettungswege)
5.1.3.6
Parallelarbeiten innerhalb des Druckluftbereiches
Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung für die Parallelarbeiten, Beschreibung und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Vermeidung der Gefährdung von Beschäftigten durch Parallelarbeiten in der Arbeitskammer, z. B. Exposition von Beschäftigten mit Gefahrstoffen, Feuer, Wassereinbruch, Verbruch, blockierte Flucht- und Rettungswege, herabfallende Gegenstände