DGUV Information 212-003 - Messsysteme zur Bestimmung der individuellen Schutzwirkung von Gehörschutz
Abschnitt 10.1 - 10.1 f-MIRE-Technik
Vorteile
Objektives Verfahren: keine Mitarbeit der Testperson erforderlich
Schnelligkeit des Verfahrens (es können alle Frequenzen parallel erfasst werden).
Die Störanfälligkeit des Systems gegenüber Störgeräuschen ist relativ gering.
Es ist prinzipiell möglich, das Verfahren auch bei Kapselgehörschutz anzuwenden.
Es ist leicht möglich, tiefe Frequenzen zu messen.
Ergebnis wird ohne weitere Berechnung unmittelbar angezeigt.
Es bestehen keine Anwendungseinschränkungen für Personen mit Hörminderung.
Kann sowohl vom Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin als auch von der Sicherheitsabteilung durchgeführt werden.
Kritische Punkte:
Das System ist nur bei Prüfung von speziell dafür präparierten Stöpseln anwendbar. Damit ist es für einen Großteil der auf dem Markt befindlichen Gehörschutzstöpsel nicht einsetzbar.
Vor Durchführung ist eine Einweisung mit Training erforderlich.