Abschnitt 1.8 - 1.8 Lärm
Risiko
Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten bei Schreinern/Tischlern.
Das Risiko, an Lärmschwerhörigkeit zu erkranken, ist in Gefährdungsstufe II als erheblich eingestuft.
Ermittlung
Die Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h sind zu ermitteln und zu dokumentieren. Es ist zu unterscheiden:
80 dB(A) <= LEX, 8h < 85 dB(A)
85 dB(A) <= LES, 8h
Kennzeichnung, Informationspflicht
Bereiche mit einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) sind zu ermitteln und zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass dort Gehörschutz getragen wird. Wird festgestellt, dass der Tages-Lärmexpositionspegel kleiner als 85 dB(A) aber gleich bzw. größer als 80 dB(A) ist, sind die dort Beschäftigten über die Gefahren des Lärms zu unterweisen. Geeigneter Gehörschutz ist bereitzustellen
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Maßnahmen zur Vorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Beschäftigte in Schreinereien/Tischlereien, die in Bereichen arbeiten, in denen ein Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 80 dB(A) festgestellt wurde, ist eine arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung anzubieten. In den Bereichen, wo ein Pegel LEX, 8h > = 85 dB(A) ermittelt wurde, ist für die dort tätigen Beschäftigten eine regelmäßige arbeitsmedizinische Gehöruntersuchung zu veranlassen.
Technische Maßnahmen
Von einem Tages-Lärmexpositionspegel LEX, 8h > = 85 dB(A) an ist ein Lärmminderungsprogramm aufzustellen und durchzuführen.
Lärmminderungsmaßnahmen
Bei der Neuplanung von Betriebsstätten:
Vorsehen von Schallschluckdecken/-wänden
Trennung von Bank- und Maschinenraum
Bei Neukauf von Maschinen:
Beschaffung lärmarmer Maschinen (bei geprüften Holzbearbeitungsmaschinen wird sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Lärmminderung nach dem Stand der Technik ausgeführt sind, z. B. durch Lärmkapselung). Geprüfte Holzbearbeitungsmaschinen siehe: http://www.dguv.de/dguv-test/de/zertifikatsrecherche/ho-zertifikatsrecherche/index.jsp
Prüfen im Betrieb
![ccc_1662_007.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1662_007.jpg)