Abschnitt 2.2 - 2.2 Muss ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein?
In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein (z. B. "Erste-Hilfe-Raum"), in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden. Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein.
Dieser Raum muss mindestens mit
einem kleinen Verbandkasten
nach DIN 13157:2021-11 "Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten C"
sowie einer Krankentrage nach DIN 13024-1:2016-09 "Krankentrage - Teil 1: Mit starren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung" oder DIN 13024-2:2016-09 "Krankentrage - Teil 2: Mit klappbaren Holmen; Maße, Anforderungen, Prüfung"
oder einer Liege ausgerüstet sein.
Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.