Abschnitt 4 - 4 Tipps für eine erfolgreiche Unterweisung
Unterweisungen sind wichtige Bausteine des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Im Gespräch zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sollen Informationen vermittelt und ein sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten gefördert werden. Denn nur Mitarbeiter, ob Neulinge oder erfahrene Kollegen, die über die Gefahren ihrer Tätigkeit informiert sind und die notwendigen Schutzmaßnahmen akzeptiert haben, sind Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens. Und zugleich sind Sie als Unternehmer bzw. Vorgesetzter Ihrer zentralen Verantwortung der Fürsorgepflicht nachgekommen.
Verantwortlich
Arbeitgeber
Durchführung
Vorgesetzte (wie Unternehmer, Abteilungsleiter, Meister...)
Unterweisungsanlässe
Erstunterweisung von Neulingen
anlassbezogene Unterweisung
wiederkehrende Unterweisung
Uhrzeit/Zeitpunkt für Unterweisung1
am Arbeitsplatz
Ausbildungs-/Besprechungsraum
Pausenraum
Meisterbüro
Dokumentation
bei einigen Themen verpflichtend (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen)
grundsätzlich empfehlenswert
Thema/Inhalt, Zeitpunkt, Teilnehmer (ggf. mit Unterschrift)
Form der Unterweisung2
("moderierte Kurzunterweisung")
in für die Mitarbeiter verständlicher Form
im Gespräch oder Diskussion mit den Mitarbeitern
Mitarbeiter aktivieren, um einen größeren Erfolg zu erzielen
Informationsfülle beschränken
Ablauf der Unterweisung3
- 1.
Unterweisung gut vorbereiten
- 2.
Grundsatzfragen:
Welche Gefahren bestehen?
Wie kann man sich schützen?
- 3.
Sicherheitseinrichtungen erläutern
- 4.
Mitarbeiter verpflichten
- 5.
Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kontrollieren
Ihre Mitarbeiter sind keine Kinder mehr und wollen auch nicht so - gerade bei einer Unterweisung - behandelt werden. Nutzen Sie den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Diskussion, denn so werden Sie eine hohe Akzeptanz und Nachhaltigkeit erreichen. Man nennt das eine "moderierte Kurzunterweisung" (wie vorgenannt) und die Erfolge in den Betrieben bestätigen diese Methode.
Weitere Informationen:
"Sicherheit durch Unterweisung" (BGI 527),
"Unterweisen" (BGI 704),
"Top Info" (DVD-ROM)
Empfehlungen, nicht rechtsverbindlich
Empfehlungen, nicht rechtsverbindlich
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