Abschnitt 5.4
Transportvorgänge über Treppen sollten so durchgeführt werden, dass den Transportierenden eine Hand zum Festhalten am Handlauf frei bleibt und ihnen die Sicht auf die Treppe durch das Transportgut nicht verdeckt wird.
Transportvorgänge über Treppen sollten so durchgeführt werden, dass den Transportierenden eine Hand zum Festhalten am Handlauf frei bleibt und ihnen die Sicht auf die Treppe durch das Transportgut nicht verdeckt wird.