Abschnitt 3.7 - 3.7 Ladungssicherung
Im Forstbetrieb werden Motorsägen, Freischneidegeräte, Betriebstoffe, Sprühfarben und sonstige Werkzeuge sowie Forstmaschinen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern zu den Einsatzorten im Wald transportiert.
Die Ladung kann bei Vollbremsung, Ausweichmanövern und extremen Kurvenfahrten oder durch Fahrbahnunebenheiten außer Kontrolle geraten und Fahrer sowie Dritte oder auch die Umwelt gefährden. Um diesem Risiko vorzubeugen ist eine sachgemäße Ladungssicherung unumgänglich.
3.7.1 Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung
Halter, Fahrer und Verlader sind für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung verantwortlich.
Für einen sicheren Transport müssen geeignete Transportfahrzeuge und Hilfsmittel für die Ladungssicherung zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Mitarbeiter, welche die Verladung und die Sicherung des Ladegutes vornehmen, entsprechend unterwiesen sind. Die Ladungssicherung ist regelmäßig zu kontrollieren.
Der Fahrer muss seine Fahrweise der Ladung, der Art des Fahrzeugs und den Straßenverhältnissen anpassen.
3.7.2 Grundregeln der Ladungssicherung
Eignung des Fahrzeuges für die Ladung prüfen
Zulässiges Gesamtgewicht und Achslasten beachten
Ladungsschwerpunkt beachten (schwere Ladungen möglichst tief auf der Längsmittellinie aufbringen)
Maximale Stützlast der Anhängekupplung beachten
auf saubere Ladeflächen achten (erhöht die Reibung)
3.7.3 Physikalische Grundlagen
Im Fahrbetrieb wirken auf das Ladegut sowohl Beschleunigungskräfte beim Anfahren, als auch Verzögerungskräfte beim Bremsen sowie Fliehkräfte bei der Kurvenfahrt. Diese Kräfte betragen z.B. bei Fahrzeugen von über 2 t bis einschließlich 3,5 t bei bei Vollbremsung bis zum 0,8-fachen der Gewichtskraft (0,8 FG) und beim Anfahren bis zum 0,5 fachen sowie bei Kurvenfahrten bis zum 0,6 fachen der Gewichtskraft (0,6 FG).
Jede Ladung muss nach allen Seiten gesichert werden. Dies erfolgt durch Verkeilen, durch formschlüssiges Laden mit dem Fahrzeugaufbau (auftretende Kräfte werden direkt auf das Fahrzeug geleitet) oder durch Verzurren. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, verrollen, herabfallen oder ein Umschlagen des Fahrzeuges verursachen kann.
Die Lastverteilung muss so gestaltet sein, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Mit dem Lastverteilungsplan soll sichergestellt werden, dass sich der Schwerpunkt der Ladung in einem definierten Bereich der Ladefläche befindet,
damit keine unzulässige Schwerpunktlage des Ladeguts entsteht
die zulässigen Achslasten nicht über- oder unterschritten werden
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird.
3.7.4 Hilfsmittel zur Ladungssicherung
Zurrgurte: Zurrgurte sind Bänder aus synthetischen Fasern. Sie sind mit einem Spannelement versehen.
Das Direktzurren ist dem Niederzurren vorzuziehen.
Reicht die Nutzlast der Zurrgurte nicht, müssen Zurrmittel mit höherer Nutzlast, z. B. Zurrketten eingesetzt werden.
Zurrpunkte: Die verwendeten Transportfahrzeuge und Anhänger müssen über Zurrpunkte verfügen, an denen Ladungen festgezurrt werden können. Dabei ist deren maximale Belastbarkeit zu beachten.
Abdecknetz und Planen: sind zur Ladungssicherung beim Transport von Ast- und Strauchwerk, Schüttgütern und dergleichen geeignet. Eine formschlüssige Ladungssicherung können sie nicht ersetzen.
Antirutschmatten: sind Hilfsmittel zur deutlichen Erhöhung der Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche und zwischen einzelnen Ladegütern. So besteht die Möglichkeit, insbesondere beim Niederzurren, die Anzahl der Zurrmittel erheblich zu reduzieren.
Fahrzeugaufbauten: Die Belastbarkeit von Aufbauten auf Fahrzeugen ist den Bedienungsanleitungen zu entnehmen. Bei älteren Fahrzeugen kann die Belastbarkeit von Stirn- und Seitenwänden gemindert sein. Dies ist bei formschlüssiger Ladungssicherung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist beim Hersteller nachzufragen.
Die Anforderungen an die Ladungssicherung gelten auch für Gefahrgüter (siehe auch Abschnitt 4.8).
Umfassende Informationen zur Ladungssicherung enthält die DGUV Information 214-003 "Ladungssicherung auf Fahrzeugen - Ein Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Fahr- und Ladepersonal".