Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
(DGUV Regel 108-003)
(bisher BGR 181)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der BGZ
Stand der Vorschrift: Oktober 1993
Aktualisierte Fassung Oktober 2003
Diese Schrift wurde zurückgezogen.