Abschnitt 3.3 - 3.3 Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben
3.3.1
Modul C - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen
16 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten |
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Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.
Lehrgangsschwerpunkte |
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Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Auswahl geeigneter Motorsägen
Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Teilnahmevoraussetzungen |
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Erfolgreich absolviertes Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit
Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 2) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Theoretische Lehrinhalte | Dauer mindestens 4 UE |
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- 1
Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- 1.1
Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
Auswahl geeigneter Motorsägen
Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Handsägen, Abseilgeräte, Seile, Anschlagmittel)
Wahl der sicheren Arbeitsposition
- 2
Arbeitsschutz
- 2.1
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul A
Gefährdungsbeurteilung (incl. Baumbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände, z. B. Fallbereich von Ästen.
- 2.2
Arbeitstechniken
Wahl der sicheren Arbeitsposition
Starten der Motorsäge
Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen
Absetzen von Ästen verschiedener Stärke
Abseiltechnik
Praktische Lehrinhalte | Dauer mindestens 12 UE |
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- 3
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
- 3.1
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
Bereitstellung und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung (Aufsichts- und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz
- 3.2
Praktische Übungen
Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
Einfache Abseiltechniken abgeschnittener Äste, ggf. als Vorführung
Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.
Die Gesamtstundenzahl beträgt 16 UE zu 45 Minuten, die über 2 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.
Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) erforderlich.
Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (ohne stückweises Abtragen von Bäumen) erworben wurden.
3.3.2
Modul D - Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen
24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten |
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Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.
Lehrgangsschwerpunkte |
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Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
Stückweise Fällung
Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Teilnahmevoraussetzungen |
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Erfolgreich absolviertes Modul B - "Baumfällung und Aufarbeitung" oder AS-Baum-I der SVLFG
Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 3) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i. V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Theoretische Lehrinhalte | Dauer mindestens 6 UE |
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- 1
Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
- 1.1
Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
Auswahl geeigneter Motorsägen
Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
Spezielle Fäll- und Schnitttechniken
Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Handsägen, Abseilgerät, Seile, Anschlagmittel, Fällhilfen)
Wahl der sicheren Arbeitsposition
- 2
Arbeitsschutz
- 2.1
Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten des Grundmoduls
Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen (incl. Baumsicherheitsbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände (z. B. Fallbereich von Ästen, Baumteilen)
Unzulässige Arbeitsweisen und -techniken (z. B. keine Arbeiten über Schulterhöhe)
- 2.2
Arbeitstechniken
Wahl einer sicheren und ergonomischen Arbeitsposition
Starten der Motorsäge
Schnitttechniken an Ästen, Kronenteilen und Stämmen
Absetzen von Ästen und Stämmen
Stückweise Fällung
Abseiltechnik
Praktische Lehrinhalte | Dauer mindestens 18 UE |
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- 3
Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
- 3.1
Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
Personaleinsatz, Verantwortung bei Arbeitsdurchführung (Aufsicht und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz
- 3.2
Praktische Übungen
Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
Spezielle Fäll- und Trennschnitte am Stamm
Verschiedene Abseiltechniken abgeschnittener Äste und Stammteile, ggf. als Vorführung
Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.
Die Gesamtstundenzahl beträgt 24 UE zu 45 Minuten, die über 3 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.
Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) erforderlich.
Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern mit stückweisem Abtragen von Bäumen erworben wurden.
bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ist diese innerhalb des Lehrgangs bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben. Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt
bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ist diese innerhalb des Lehrgang bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben. Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt