DGUV Information 207-026 - Zu Hause pflegen - so kann es gelingen! Ein Wegweiser für pflegende Angehörige

Abschnitt 6.4 - 6.4 Schwerbehinderung

Eine Behinderung liegt vor, wenn Sie oder die Person, die Sie pflegen in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind und dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert ist.

Schwerbehindertenausweis

Jede konkret feststellbare gesundheitliche Beeinträchtigung, die dauerhaft länger als 6 Monate besteht, wird mit einem Einzel-GdB (Grad der Behinderung) bewertet und in einem Gesamt-GdB ausgedrückt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen als schwerbehindert und erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Zusätzlich eingetragene Merkzeichen berechtigen zum Anspruch von Nachteilsausgleichen. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kommune, Sozialverbänden, oder Seniorenorganisationen.