Abschnitt 2.1 - 2.1 Chlorungs- und Oxidationsmittel
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) muss das Schwimm- und Badebeckenwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht erfolgt. Um diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen, muss das Schwimm- und Badebeckenwasser entsprechend aufbereitet und unter Einsatz von Chlorungs- und Oxidationsmitteln desinfiziert werden.
2.1.1 Chlorgas (Cl2)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Das in Bädern am häufigsten eingesetzte Verfahren zur Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser ist das Chlorgasverfahren. Anlagentechnisch wird Chlorgas aus Druckbehältern entnommen (Chlorgasanlage), in Wasser gelöst und als Chlorlösung dem Filtrat zu dosiert. Aus Sicherheitsgründen sind die Druckbehälter (Chlorgasflaschen oder Chlorgasfässer) der Chlorgasanlage in einem speziellen Raum (Chlorgasraum, siehe Abbildung 1) untergebracht, der mit einem Chlorgaswarngerät überwacht wird.
Chlorgas kommt verflüssigt in Druckgasflaschen und -fässern unter einem Druck von 6,7 bar (bei 20 °C) in den Handel.
Abb. 1
Chlorgasraum
Tabelle 2 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Chlorgas | CAS-Nr.: 7782-50-5 |
---|---|
Erscheinungsform | grünlich-gelbes, stechend riechendes Gas |
Schmelzpunkt | -101 °C |
Siedepunkt | -34 °C (1013 hPa) |
Zersetzungstemperatur | entfällt |
Dichte (flüssig) | 1,56 g/cm3 (-34 °C) |
Dichteverhältnis zu Luft | 2,48 |
pH-Wert | wässrige Lösungen von Chlor ("Chlorwasser") reagieren stark sauer |
Geruchsschwelle | 0,02-1 ml/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Chlor ist ein sehr reaktionsfähiges Element, das außer mit Edelgasen, Sauerstoff und Stickstoff so gut wie mit allen Elementen sehr heftig reagiert. So sind z. B. Gemische von Chlorgas mit Wasserstoff ("Chlorknallgas") innerhalb bestimmter Konzentrationsgrenzen explosionsfähig. Zur Zündung genügt Sonnenlicht. Auch mit vielen organischen und anorganischen Verbindungen reagiert Chlorgas heftig unter Wärmeentwicklung.
Chlorgas ist in Wasser löslich, die Lösungen reagieren stark sauer. Chlorgas wirkt deswegen besonders in feuchtem Zustand stark korrodierend auf die meisten Metalle. Bei Erhitzung über 170 °C reagiert auch trockenes Chlorgas mit bestimmten Stählen unter Feuererscheinung (Chloreisenbrand). Deshalb Vorsicht bei Feuerarbeiten in der Nähe von Druckgasbehältern oder im Brandfall!
Unterhalb 10 °C bildet Chlor mit Wasser feste Chlorhydratkristalle, die zum Verstopfen von Leitungen, Ventilen etc. führen können.
Chlor bildet insbesondere bei Rückverflüssigung, Eindringen von Feuchtigkeit in die Chlorversorgung und Rückfluss von Wasser in die chlorgasführenden Leitungen aus der Korrosion von Stahl und Messing in der Vakuumleitung die sogenannte "Chlorbutter". Chlorbutter enthält u. a. Metallchloride, je nach Werkstoff z. B. Eisen(III)-chlorid und Nickel(II)-chlorid aus Stahl oder Zinkchlorid und Kupfer(II)-chlorid aus Messing und deren Hydroxide und Oxide. Bei Verwendung von Stahl ist die dort gebildete pastöse Chlorbutter gelb-braun, bei Messing eher blau-grünlich.
Der Einsatz von Filtern von Atemschutzgeräten mit Aktivkohle ist nur bis zum Erreichen der zweiten Alarmschwelle möglich.
Gesundheitsgefahren
Bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen (wenige ml/m3) wirkt Chlorgas reizend auf die Schleimhäute von Nase, Mund und Rachen sowie auf die Augen. Es verursacht neben Tränenfluss und Husten bei längerer Einwirkung Bluthusten, Erstickungserscheinungen und Atemnot.
Bei Konzentrationen von 5 bis 15 ml/m3 treten diese Symptome bereits nach kurzer Zeit auf; in schweren Fällen kann es zu einem gefährlichen Stimmritzenkrampf kommen. Nach einer Latenzzeit von 3 bis 7 Stunden sind Lungenentzündungen evtl. auch Lungenödeme möglich.
Tabelle 3 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Oxidierende Gase, Kategorie 1; | H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel | |
Gase unter Druck, verflüssigtes Gas; | H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren | |
Akute Toxizität, Kategorie 2, Einatmen; Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2; Augenreizung, Kategorie 2; Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; | H330: Lebensgefahr bei Einatmen H315: Verursacht Hautreizungen H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen | |
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Kennzeichnung Gebinde
Die Kennzeichnung der Chlorgasflaschen erfolgt nach CLP-Verordnung und Transportrecht. Die farbliche Ausführung der Flaschenschulter erfolgt nach DIN EN 1089 Teil 3 "Ortsbewegliche Gasflaschen - Gasflaschen-Kennzeichnung (ausgenommen Flüssiggas LPG) Teil 3: Farbcodierung" in Gelb (RAL 1018), siehe Abbildung 2.
Abb. 2
Kennzeichnung von Chlorgasflaschen
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 4).
Tabelle 4 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung |
---|---|
Bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas ist das Sicherheitszeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Chlorgasbehälter verwendet werden. Bei ortsveränderlichen Chlorungseinrichtungen ist das Schild an der Einrichtung anzubringen. | |
Bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas ist das Sicherheitszeichen "Warnung vor Gasflaschen" am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Chlorgasbehälter verwendet werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Chlorgas verwendet wird. | |
Das Sicherheitszeichen "Atemschutz benutzen" ist bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas an der Chlorungseinrichtung anzubringen. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo Druckgasbehälter bewegt werden oder beim Chlorgasflaschenwechsel. | |
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo Behälter oder Druckgasbehälter bewegt werden. |
Tabelle 5 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Chlorgas
AGW * | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
0,5 ml/m3 bzw. 1,5 mg/m3 | 1 (I) | Y |
Entnahme und Bereithaltung
In Bädern erfolgt die Entnahme und Bereithaltung von Chlorgasbehältern (Chlorgasflaschen und Chlorgasfässern) zum Betrieb von Chlorgasanlagen im Chlorgasraum. Die baulichen Anforderungen an den Chlorgasraum sind in der DGUV Information 207-023 "Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräumen in Bädern" sowie in der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" enthalten.
Neben den baulichen Anforderungen sind in dieser Regel folgende wesentliche betriebliche Anforderungen enthalten:
Der Aufenthalt von Personen in Chlorgasräumen ist auf das für Wartung, Kontrolle sowie Betrieb erforderliche Maß zu beschränken.
In Chlorgasräumen dürfen nur die für den Betrieb einer Chlorungsanlage unter Verwendung von Chlorgas erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein, z. B. dürfen keine Liegestühle, sonstigen Chemikalien, Wasserspielgeräte usw. gelagert werden.
In Chlorgasräumen dürfen nicht mehr als die dreifache Anzahl (gefüllt oder entleert) der zur Entnahme angeschlossenen ortsbeweglichen Chlorgasbehälter bereitgehalten werden.
Bei jedem Chlorgasbehälterwechsel sind die Anschlussdichtungen zu erneuern. Die dabei offenstehenden Gewindeanschlüsse (Vakuumregler) sind mit einem Stopfen zu verschließen. Die chlorgasführenden Verbindungsleitungen einschließlich der Anschlüsse, sind mit einem geeigneten Prüfreagens (Ammoniaklösung) auf Dichtheit zu prüfen. Die Ammoniaklösung selbst darf dabei keinesfalls auf Teile der Chlorungseinrichtung aufgebracht werden.
Ventile von Chlorgasbehältern müssen von Dichtungsmitteln, die mit Chlor reagieren (z. B. Ölen und Fetten), freigehalten werden. Geeignete Dichtungsmittel sind fluorierte Öle oder Fette.
Das Auswechseln von Chlorgasbehältern darf nur unter Verwendung von Atemschutzgeräten erfolgen.
Chlorgasflaschen dürfen nur stehend entleert oder bereitgehalten werden und sind einzeln gegen Umstürzen zu sichern.
Chlorgasbehälter sind entsprechend ihres Füllungsgrades, z. B. mit Hinweisschildern mit der Aufschrift "voll" bzw. "leer", zu kennzeichnen.
Flaschenventile dürfen nur von Hand und ohne Hilfsmittel betätigt werden. Chlorgasbehälter mit festsitzenden Flaschenventilen sind entsprechend gekennzeichnet an den Abfüllbetrieb zurückzusenden.
Zum Abdichten undichter Ventile sind z. B. spezielle gasdichte Ventilschutzkappen mit Ventil (Notfallset) an gut erreichbarer Stelle im Chlorgasraum bereitzustellen.
Ventile von nicht angeschlossenen Chlorgasbehältern sind gegen Beschädigung und Verschmutzung, z. B. mit einer Ventilverschlussmutter und Ventilschutzkappe, zu sichern.
Zum Transport von Chlorgasbehältern sind geeignete Transportmittel, z. B. Flaschentransportwagen und Hebezeuge zur Verfügung zu stellen und zu benutzen.
Ein Abtransport undichter Chlorgasbehälter darf nur mit geeigneten Bergungsbehältern erfolgen. Diese Behälter werden vom Transport-, Unfall-, Informations- und Hilfeleistungssystem der deutschen chemischen Industrie (TUIS) und von Chlorgasherstellern bereitgehalten. Nähere Informationen sind vom Lieferanten der Chlorgasbehälter erhältlich.
Bei Außerbetriebnahme und Instandhaltungsarbeiten an Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas, insbesondere an deren Leitungen, sind diese gegen Eindringen von Feuchtigkeit zu schützen, z. B. durch Verschließen des Vakuumregelventils mit einem Stopfen. Bei Wiederinbetriebnahme ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen.
Anschlussleitungen für Chlorgasbehälter einschließlich der dazugehörigen Verschraubungen und Sammelleitungen sind regelmäßig zu prüfen und bei Beschädigungen, Korrosion oder Versprödung unverzüglich zu erneuern.
Die Chlorgasanlage sowie das Chlorgaswarngerät müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Chlorgasbeseitigungseinrichtung kann von einer unterwiesenen Person geprüft werden. Bewährte Prüfabstände sind 12 Monate bei der Chlorgasanlage und beim Chlorgaswarngerät bzw. 6 Monate bei der Chlorgasbeseitigungseinrichtung (siehe Ziffer 7.1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern").
Lagerung
Für Räume, die zur Lagerung von Chlorgasbehältern dienen, ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" anzuwenden. Chlorgasräume sind möglichst so zu dimensionieren, dass genügend angeschlossene und bereitgehaltene Chlorgasbehälter (gefüllt oder entleert) untergebracht werden können und somit kein separater Lagerraum erforderlich ist.
Maßnahmen bei Chlorgasaustritt
Bei einem Chlorgasaustritt dürfen Beschäftigte den Chlorgasraum nur mit geeignetem Atemschutzgerät (Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder ein Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P) betreten. Zum Abdichten undichter Flaschenventile sind spezielle gasdichte Ventilschutzkappen (Notfallset) geeignet.
Maßnahmen bei Chlorgasausbruch
Bei Chlorgasausbruch ist eine automatische Alarmweiterleitung (Hauptalarm = Alarmschwelle 2) an eine ständig besetzte Stelle erforderlich, wenn das Warnsignal vom Betriebspersonal nicht wahrgenommen werden kann (z. B außerhalb der Betriebszeiten) oder bei Abwesenheit des nach Kapitel 5.2 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" unterwiesenen Personals. Für das Verhalten bei Chlorgasausbruch ist ein Chlorgasalarmplan präventiv zu erstellen, in dem alle notwendigen Maßnahmen für diesen Fall festgelegt sind. Der Chlorgasalarmplan sollte kurz und übersichtlich sein. Er muss für alle Beschäftigte einsehbar an einer geeigneten Stelle ausgehängt oder ausgelegt sein. Die Beschäftigten sind regelmäßig durch Übungen zu unterweisen.
Der Chlorgasalarmplan sollte folgende Informationen enthalten:
Der Chlorgasraum darf nur mit Chemikalienvollschutzanzug (CSA) und mit Umluft unabhängigem Atemschutzgerät betreten werden.
Die Chlorgasbeseitigungsanlage ist in Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht bereits über das Chlorgaswarngerät aktiviert wurde.
Die Feuerwehr ist zu informieren, Tel-Nr.: 112.
Die Lüftungsanlage soll abgeschaltet werden, wenn sich die Luftansaugöffnungen für die Hallenbadlüftung im Gefahrenbereich befinden.
Gefahrenbereiche um den Chlorgasraum sind unter Berücksichtigung der Windrichtung zu evakuieren und der Zutritt durch Unbefugte ist zu verhindern.
In besonderen Fällen sind unmittelbar angrenzende Einrichtungen (z. B. Schulen) zu warnen.
Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge sind frei zu machen und Rettungskräfte sind einzuweisen.
Der Bäderbetrieb oder die Verantwortlichen haben sich im Vorfeld mit den Einsatzkräften abzustimmen und haben dabei wie folgt vorzugehen:
Gemeinsame Ortsbegehung
Festlegung des Zufahrtsweges zum Chlorgasraum
Informationen der Einsatzkräfte über das Gefahrenpotenzial, z. B. Anzahl und Lage der Chlorgasbehälter
Information zur Vorgehensweise, z. B. Zugänglichkeit, Außerbetriebnahme der Chlorgasanlage und Notfallausrüstung
Evakuierungsbereiche und Sammelplätze sind festzulegen.
Maßnahmen bei Bränden
Chlorgasbehälter sind durch Feuer und Wärmestrahlung gefährdet, weil dabei eine unzulässige Druckerhöhung und eine Reaktion des Chlors mit dem Behältermaterial auftreten kann (s. o.). Im Brandfall sind deshalb Chlorgasbehälter sofort mit Wasser zu kühlen, z. B. mit der Wasserberieselungsanlage.
Entsorgung
Chlorgasbehälter mit abgelaufenem Prüfdatum, mit offensichtlichen Korrosionsschäden oder mit festsitzenden Flaschenventilen sind entsprechend zu kennzeichnen und nach Rücksprache mit dem Lieferanten von diesem abholen zu lassen. Dieser entscheidet, ob Bergebehälter eingesetzt werden müssen.
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Chlorgasbehälterwechsel und bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Chlorgasaustritten ist eine Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder ein Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P zu tragen. Für die Atemschutzgeräte zum Wechseln der Chlorgasbehälter sind geeignete Ersatzfilter außerhalb der Chlorgasräume, jedoch leicht erreichbar, staub- und feuchtigkeitsgeschützt aufzubewahren.
Bei Chlorgasausbrüchen ist ein Chemikalienschutzanzug (CSA) mit Umluft unabhängigem Atemschutzgerät zu tragen (siehe auch Kapitel 1.4.5 und 1.4.7).
Beim Transport bzw. beim Wechsel von Chlorgasbehältern sind Schutzschuhe mindestens der Kategorie S1, besser der Kategorie S2 und Schutzhandschuhe (z. B. Lederhandschuhe) zu tragen.
Erste Hilfe
Allgemeines
Alle Personen, die mit Chlorgas umgehen, müssen über die Gesundheitsgefahren unterrichtet sein und über das Verhalten bei Arbeitsunfällen unterwiesen werden (Muster-Betriebsanweisung "Chlor" im Anhang 2).
Bei Verdacht auf Chlorgasvergiftung ist die verunglückte Person aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Die helfenden Personen haben sich hierbei vor Eigenkontakt mit Chlor zu schützen (Atemschutzgerät). Es ist unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dem Arzt bzw. der Ärztin sind der chemische Stoff "Chlor" sowie die bereits durchgeführten Maßnahmen anzugeben.
Augen
Auge sofort unter Schutz des nicht betroffenen Auges ausgiebig mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Nach Einatmen von Chlorgas sind die Verletzten aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft oder in einen gut durchlüfteten Raum zu bringen. Sie sind ruhig zu lagern und vor Wärmeverlust zu schützen. Bei Bewusstlosigkeit ist eine stabile Seitenlagerung erforderlich und für ärztliche Behandlung zu sorgen. Bei Atembeschwerden ist für ärztliche Behandlung zu sorgen.
Haut
Durchtränkte oder von Gas durchsetzte Kleider sind sofort zu entfernen. Betroffene Hautstellen sind gründlich mit sehr viel Wasser abzuspülen, dann mit sterilem Verbandsmaterial abzudecken. Verletzte sind ruhig zu lagern und vor Wärmeverlust zu schützen. Bei Bewusstlosigkeit ist eine stabile Seitenlagerung erforderlich und für ärztliche Behandlung zu sorgen.
2.1.2 Natriumhypochloritlösung mit mehr als 10 % aktivem Chlor (NaOCl)
Natriumhypochloritlösung ist auch unter dem Namen Natronbleichlauge, Chlorbleichlauge oder Chlorlauge bekannt.
Einsatz in der Wasseraufbereitung
In kleineren Hallenbädern wird oft Natriumhypochlorit als Desinfektionsmittel eingesetzt, siehe Abbildung 3. Handelsüblich sind verbrauchsfertige Lösungen mit 150 g/l Aktiv-Chlor (wirksames Chlor) in 35 Kilogramm-Gebinden. Die verbrauchsfertige Lösung wird mittels einer Dosierpumpe direkt aus dem Liefergebinde dem Filtrat zu dosiert. Mit zunehmender Lagerdauer und Raumtemperatur reduziert sich der Gehalt an wirksamen Chlor. Der tägliche Verlust an wirksamen Chlor beträgt bei einer Raumtemperatur von 15 °C etwa 0,35 g/l und bei 20 °C bereits 1,1 g/l.
Abb. 3
Natriumhypochloritverfahren
Wird Natriumhypochlorit am Verwendungsort durch Elektrolyse mit Kochsalz hergestellt, ist der Anteil an wirksamen Chlor mit 2-9 g/l im Einzelfall bis zu 35 g/l wesentlich geringer als in der handelsüblichen und verbrauchsfertigen Lösung.
Tabelle 6 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Natriumhypochloritlösung | CAS-Nummer: 7681-52-9 |
---|---|
Erscheinungsform | schwach gelbgrün gefärbte, chlorähnlich riechende Lösung |
Schmelzbereich | -30° C bis -20° C |
Dichte (flüssig) | 1,20 bis 1,25 g/ml |
pH-Wert | ca. 9,7 |
Geruchsschwelle | 0,02-1 ml/m3 (Chlor) |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Natriumhypochlorit reagiert mit Säuren (z. B. Salzsäure) und sauren Salzen (z. B. Aluminiumsulfat) unter Chlorgasentwicklung.
Natriumhypochlorit reagiert heftig mit Isocyanursäureverbindungen sowie mit Ammoniak unter Bildung von explosionsgefährlichem Stickstofftrichlorid.
Licht und Schwermetalle beschleunigen die Zersetzung von Natriumhypochlorit zu Natriumchlorid und Sauerstoff (Druckaufbau in gasdichten Behältern!). Als Nebenprodukte entstehen dabei Chlor und Chlordioxid. Parallel dazu findet eine Temperatur- und pH-abhängige Umlagerung zu Natriumchlorid und Natriumchlorat statt. Die Desinfektionswirkung nimmt dadurch ab.
Gesundheitsgefahren
Natriumhypochlorit wirkt ätzend auf Haut, Augen und Schleimhäute.
Tabelle 7 Einstufung und Kennzeichnung
Natriumhypochloritlösung mit mehr als 10% aktivem Chlor
Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm/Signalwort |
---|---|---|
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | |
Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung | |
Ergänzende Gefahrenhinweise EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase | ||
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung in Bädern erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 8).
Tabelle 8 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung | |
---|---|---|
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumhypochloritlösungen verwendet werden. | ||
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumhypochloritlösungen verwendet werden. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumhypochloritlösungen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumhypochloritlösungen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. Behälter bewegt werden. | ||
Das Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumhypochloritlösungen offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumhypochloritlösungen offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Behälter und Geräte nicht wechselweise benutzen Natriumhypochlorit + Säure → giftiges Chlorgas Lebensgefahr! | Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Natriumhypochlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Natriumhypochlorit verwendet wird. |
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Für die Beurteilung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Chlorbleichlauge ist die Leitkomponente Chlorgas heranzuziehen (s. Tabelle 9).
Tabelle 9 Arbeitsplatzgrenzwert
AGW * für Chlor | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
0,5 ml/m3 bzw. 1,5 mg/m3 | 1 (I) | Y |
Lagerung
Lagerräume und Lagerbereiche sind gegen den Zutritt Unbefugter zu sichern. Um ein Auskristallisieren der Lösungen zu verhindern, sind die Räume frostfrei zu halten. Andererseits soll die Lagertemperatur 20 °C nicht überschreiten, um die rasche Zersetzung von Natriumhypochlorit zu verhindern.
Natriumhypochloritlösungen dürfen nur im Originalbehälter aufbewahrt werden.
Die Behälter müssen nach Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein. Natriumhypochloritlösung ist nur begrenzt lagerfähig, da sie sich in Chlor, Chlorwasserstoff und Sauerstoff zersetzt. Erwärmung oder Sonneneinstrahlung beschleunigt die Zersetzung unter Druckaufbau. Deshalb sind die Behälter vor direkter Sonneneinstrahlung und Erwärmung zu schützen.
Behälter mit Natriumhypochloritlösung müssen in eine Auffangeinrichtung (z. B. Auffangwanne) eingestellt werden.
Bei Lagerung in ortsfesten Tanks gelten die Anforderungen der TRGS 509 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsfesten Anlagen sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter".
In unmittelbarer Nähe dürfen keine Stoffe oder Gemische gelagert werden, die mit Natriumhypochlorit gefährlich reagieren können, z. B. Säuren und saure Flockungsmittel.
Maßnahmen beim Gebrauch
Natriumhypochloritlösung darf nicht in die Kanalisation gelangen. Deshalb sind Gebinde beim Gebrauch in eine Auffangwanne zu stellen. Zur Vermeidung von gefährlichen Reaktionen dürfen Behälter, Dosierpumpen, Leitungen für Natriumhypochloritlösungen nicht wechselseitig für andere Flüssigkeiten verwendet werden. Diese Einrichtungen sind entsprechend dem Inhaltsstoff zu kennzeichnen.
Zur Vermeidung einer Fehlbefüllung von Dosiertanks sind geeignete Vorrichtungen erforderlich, zum Beispiel Linksgewinde, verschließbarer farblich gekennzeichneter Anschlussstutzen (siehe Abbildung 4). Den Befüllvorgang müssen Fahrzeugführende und Lagerpersonal nach dem 4-Augen-Prinzip kontrollieren. Es wird empfohlen vor Beginn des Befüllvorgangs mittels pH-Messstreifen die angelieferte Charge zu überprüfen.
Abb. 4
Verwechslungssichere Einfüllstutzen
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Ausgelaufene Mengen sind mit sehr viel Wasser in die Kanalisation zu spülen.
Zur Beseitigung darf der Gefahrenbereich nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Atem-, Augen-, Hand- und Körperschutz) betreten werden. Anschließend ist der Raum zu lüften und verschmutzte Gegenstände und der Boden sind zu reinigen.
Maßnahmen bei Bränden
Die wässrige Lösung brennt nicht und ist nicht brandfördernd. Beim Erhitzen von Gebinden erfolgt eine Drucksteigerung mit Berstgefahr. Behälter sind deshalb, wenn möglich, aus der Gefahrenzone zu bringen oder mit Sprühstrahl (Wasser) zu kühlen.
Entsorgung
Ausgelaufene Mengen sind mit sehr viel Wasser in die Kanalisation zu spülen.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Natriumhypochloritlösung möglich ist, z. B. Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
Gesichtsschutz.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel mit hohem Schaft und Kunststoffschürze aus PVC.
Erste Hilfe
Augen
Auge sofort (Laugen ätzen besonders rasch!) ausgiebig unter Schutz des nicht betroffenen Auges mindestens 10 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Nach Einatmen von Chlor die verletzte Person unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft oder in einen gut durchlüfteten Raum bringen. Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage. Bei Atembeschwerden für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut
Kontaminierte Kleider sofort entfernen. Betroffene Hautstellen gründlich mit sehr viel Wasser abspülen. Bei sichtbaren oder empfundenen Reizungen und in jedem Fall nach massivem Kontakt betroffene Hautpartien mit sterilem Verbandmaterial abdecken und für ärztliche Behandlung sorgen.
2.1.3 Calciumhypochlorit mit mehr als 39 % aktivem Chlor (Ca(OCl)2)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Calciumhypochlorit wird meist in sehr kleinen Bädern, z. B. in Lehrschwimmbecken oder in Hotelschwimmbädern als Desinfektionsmittel eingesetzt, siehe Abbildung 5. Calciumhypochlorit ist im Handel als Granulat oder in Tablettenform erhältlich. Es enthält 65-70 % aktives bzw. wirksames Chlor. Am Verwendungsort wird das Granulat in einem Ansetz- und Dosierbehälter mit Wasser zu einer 1-3 % Calciumhypochlorit-Lösung gebracht, die mittels Dosierpumpen dem Filtrat zugeführt wird.
Abb. 5
Calciumhypochloritverfahren
Tabelle 10 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Calciumhypochlorit | CAS-Nummer: 7778-54-3 |
---|---|
Erscheinungsform | grauweißes Pulver oder Granulat mit chlorähnlichem Geruch |
Schmelzpunkt | der Stoff zersetzt sich beim Erhitzen |
Siedepunkt | entfällt |
Zersetzungstemperatur | ab 177 °C |
Dichte | 2,35 g/cm3 |
pH-Wert | wässrige Lösungen von Calciumhypochlorit reagieren stark alkalisch (pH > 12) |
Geruchsschwelle | 0,02-1 ml/m3 (Chlor) |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Calciumhypochlorit spaltet beim Erhitzen über 177 °C Sauerstoff und Chlor ab.
Calciumhypochlorit reagiert mit Säuren (z. B. Salzsäure) und Lösungen saurer Salze (z. B. Aluminiumsulfat) unter Chlorgasentwicklung. Ebenso entsteht in geringen Mengen Chlorgas durch Zutritt von Luftfeuchtigkeit. Calciumhypochlorit reagiert heftig mit Isocyanursäureverbindungen sowie mit Ammoniak unter Bildung von explosionsgefährlichem Stickstofftrichlorid.
Calciumhypochlorit selbst brennt nicht, erhöht jedoch die Brandgefahr bei Kontakt mit brennbaren Stoffen und kann einen Brand erheblich fördern.
Gesundheitsgefahren
Calciumhypochlorit wirkt ätzend auf Haut, Augen und Atemwege.
Tabelle 11 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2; | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel | |
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | |
Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken | |
Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1; Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung | |
Ergänzende Gefahrenhinweise EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase | ||
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung in Bädern erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 12).
Tabelle 12 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung | |
---|---|---|
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhypochlorit verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor brandfördernden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhypochlorit verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhypochlorit verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhypochlorit verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhypochlorit offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Augenschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhypochlorit offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Atemschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit einer Staubentwicklung von Calciumhypochlorit zu rechnen ist, sofern keine wirksame Absaugung vorhanden ist. | ||
Behälter und Geräte nicht wechselweise benutzen Calciumhypochlorit + Säure → giftiges Chlorgas Lebensgefahr! | Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Calciumhypochlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Calciumhypochlorit verwendet wird. |
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Für die Beurteilung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Calciumhypochlorit ist als Leitkomponente Chlorgas heranzuziehen (s. Tabelle 13).
Tabelle 13 Arbeitsplatzgrenzwert
AGW * für Chlor | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
0,5 ml/m3 bzw. 1,5 mg/m3 | 1 (I) | Y |
Lagerung
Es sind die Vorschriften nach TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" zu beachten. Bis zu einer Lagermenge von 50 kg gelten die Anforderungen nach Nr. 4.2 der TRGS 510. Ab einer Lagermenge von 50 kg bis zu 200 kg müssen zusätzlich die Anforderungen nach Nr. 4.3 der TRGS 510 eingehalten werden. Insbesondere muss der Technikraum/Lagerraum gut durchlüftet sein, es besteht Rauchverbot und Nahrungs- sowie Genussmittel dürfen nicht aufgenommen werden. Bis zu einer Menge von 200 kg ist damit in der Regel die Lagerung im Technikraum ohne besondere bauliche Maßnahmen möglich.
Über 200 kg sind zusätzlich die Anforderungen nach den Nr. 5 und 9 der TRGS 510 einzuhalten (z. B. feuerbeständige Bauweise) und damit ist die Lagerung in einem separaten Lagerraum des Technikbereichs erforderlich.
Calciumhypochlorit ist zur Vermeidung einer raschen Zersetzung trocken und kühl, möglichst unter 25 °C, zu lagern. Die Behälter sind verschlossen zu halten.
In unmittelbarer Nähe dürfen keine Stoffe oder Gemische gelagert werden, die mit Calciumhypochlorit gefährlich reagieren können, z. B. Säuren, Trichlorisocyanursäure und Natriumdichlorisocyanurat, und brennbare Stoffe.
Maßnahmen beim Gebrauch
Der Einsatz von geschlossenen Systemen zum Erzeugen der Calciumhypochloritlösung ist vorzuziehen.
Bei offenem Umgang mit festem Calciumhypochlorit (z. B. beim Umfüllen, beim Ansetzen von Lösungen) können gesundheitsschädliche Stäube auftreten. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren sind in diesen Fällen bei stationären Anlagen wirksame Absaugeinrichtungen, bei nicht stationärer Verwendung geeignete Atemschutzgeräte einzusetzen. Calciumhypochloritlösung darf nicht in die Kanalisation gelangen. Behälter mit Calciumhypochloritlösung sind deshalb mit einer Auffangwanne zu sichern.
Sofern nicht verfahrenstechnisch notwendig, dürfen zur Vermeidung von gefährlichen Reaktionen Behälter, Dosierpumpen, Leitungen für Calciumhypochloritlösungen nicht wechselseitig für andere Flüssigkeiten verwendet werden. Diese Einrichtungen sind entsprechend dem Inhaltsstoff zu kennzeichnen.
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Verschütteter Stoff darf nicht in den Vorratsbehälter zurückgegeben werden. Kleinmengen sind mit sehr viel Wasser in die Kanalisation zu spülen. Zur Beseitigung größerer Mengen darf der Gefahrenbereich nur mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (Atem-, Augen-, Hand- und Körperschutz) betreten werden. Den Stoff vorsichtig aufnehmen und in einem geschlossenen Kunststoffbehälter der geordneten Entsorgung zuführen.
Größere Mengen nicht in die Kanalisation spülen, sondern mechanisch aufnehmen, dabei Staubentwicklung vermeiden und PSA tragen! Anschließend den Raum lüften und verschmutzte Gegenstände und Boden reinigen.
Maßnahmen bei Bränden
Stoff selbst brennt nicht, wirkt aber auch durch Abspaltung von Sauerstoff brandfördernd. Drucksteigerung und Berstgefahr der Gebinde beim Erhitzen. Behälter deshalb wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen oder mit Sprühstrahl (Wasser) kühlen. Beim Löschen Umluft unabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Entsorgung
Sonderabfallentsorgung nach örtlichen Vorschriften beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Calciumhypochlorit möglich ist, z. B. Umfüllen oder Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen, für andere Bereiche wird auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung eine analoge Schutzausrüstung empfohlen:
Gestellbrille mit Seitenschutz oder Gesichtsschutz.
Bei offenem Umgang ohne Absaugung Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Erste Hilfe
Augen
Auge sofort (Laugen ätzen besonders rasch!) unter Schutz des nicht betroffenen Auges ausgiebig mindestens 10 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Nach Einatmen von Chlor die verletzte Person unter Selbstschutz (z. B. Atemschutzvollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 bei starker Staubentwicklung) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft oder in einen gut durchlüfteten Raum bringen. Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage. Bei Atembeschwerden für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut
Kontaminierte Kleidung sofort entfernen. Betroffene Hautstellen gründlich mit sehr viel Wasser abspülen und für ärztliche Behandlung sorgen.
2.1.4 Chlordioxidlösung (ClO2· nH2O)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Im Säure-Natriumchlorit-Verfahren entsteht Chlordioxid (siehe Abbildung 6). Bei diesem Verfahren wird Chlordioxidlösung zur Desinfektion von Brauch- und Prozesswasser durch Reaktion von Natriumchloritlösung (7,5 %) und Salzsäure (9 %) mit einem Gehalt von bis zu 2 g Chlordioxid pro Liter Lösung erzeugt. Dieses Verfahren wird vorwiegend in Bädern zur Legionellen-Prophylaxe und bei Behebung einer Filterverkeimung eingesetzt.
Chlordioxidgas kann beim verbotswidrigen Vermischen von Natriumchloritlösung mit Säure frei werden.
Abb. 6
Chlordioxid nach dem Salzsäure-Natriumchloritverfahren
Tabelle 14 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Chlordioxidlösung (2 g/L) | CAS-Nummer: 10049-04-4 |
---|---|
Erscheinungsform: | gelbe Flüssigkeit |
Untere Explosionsgrenze (UEG) | 300 g/m3 für Chlordioxidgas |
Dichteverhältnis zu Luft | 2,33 für Chlordioxidgas |
pH-Wert | wässrige Lösungen von Chlordioxid ("Chlorwasser") reagieren sauer |
Geruchsschwelle | 0,1 ml/m3 = 0,28 mg/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte des Ausgangsstoffs Natriumchloritlösung
Die Natriumchloritlösung ist stabil, wenn sie nicht verunreinigt wird. Eingetrocknetes Natriumchlorit entwickelt beim Erhitzen über 170 °C, bei Schlag oder Reibung Sauerstoff. Parallel erfolgt eine Umsetzung zu Natriumchlorid und Natriumchlorat, das sich dann weiter unter Sauerstoffabspaltung zersetzt.
Festes Natriumchlorit z. B. eingetrocknet aus Lösungen, ist ein starkes Oxidationsmittel, das mit vielen oxidierbaren Stoffen (z. B. Papier, Natur- und viele Kunstfasern, Holz, Ölen) sehr heftig, teilweise unter Feuererscheinung oder unter Verpuffung reagieren kann.
Mit Säuren oder sauren Lösungen (z. B. Flockungsmittel!) entsteht explosionsgefährliches, akut toxisches Chlordioxid.
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte der Chlordioxidlösung
Chlordioxidlösung reagiert heftig bis explosionsartig mit oxidierbaren Stoffen.
Bei Konzentrationen über 28 g/l können Chlordioxidlösungen spontan zerfallen.
Reines Chlordioxidgas zersetzt sich explosionsartig in Chlor und Sauerstoff. Eine Verdünnung mindert die Explosionsneigung; bei Konzentrationen unter 10 Vol. % (ca. 300 g/m3) in Gasen, mit denen Chlordioxid nicht reagiert (z. B. Luft, Stickstoff, Kohlendioxid) besteht keine Explosionsgefahr mehr.
Mit einer kritischen Chlordioxidkonzentration muss beispielsweise über einer wässrigen Chlordioxidlösung mit einer Konzentration von mehr als 8 g/l Chlordioxid (bei einer Temperatur von 20 °C) gerechnet werden (z. B. bei falscher Dosierung der Natriumchloritlösung mit der Salzsäure).
Gesundheitsgefahren
Chlordioxid ruft starke Reizerscheinungen im Bereich der Schleimhäute von Augen und Atemorganen hervor, Erstickungsgefühl, Hustenanfälle, mitunter Erbrechen, Bindehautentzündung, starke Kopfschmerzen, in schweren Fällen Lungenödem mit Atemnot, Sauerstoffmangelerscheinung und Kreislaufversagen. Bei kurzzeitiger Einwirkung sehr hoher Konzentrationen drohen Stimmritzenkrampf bzw. reflektorischer Atem- oder Herzstillstand und Nervenschädigungen (z. B. Augenmuskellähmungen).
Tabelle 15 Einstufung und Kennzeichnung von Natriumchloritlösung (7,5 %)
Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 | H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | |
Akute Toxizität, Kategorie 4 | H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen | |
Ergänzende Gefahrenhinweise EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase | ||
"Gefahr" |
Tabelle 16 Einstufung und Kennzeichnung von Salzsäure 9 %
Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Metallkorrosiv, Kategorie 1 | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein | |
"Achtung" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Als Gas oder konzentrierte Lösung kann Chlordioxid nur bei Störfällen frei werden. In diesem Fall ist das Gas explosionsgefährlich, akut toxisch, ätzend und umweltgefährlich.
Folgende Kennzeichnung gilt für einen Arbeitsbereich mit einer Säure-Natriumchlorit-Anlage. Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 17).
Tabelle 17 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung | |
---|---|---|
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Chlordioxidlösung verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumchloritlösung bzw. Salzsäure verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumchloritlösung bzw. Salzsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumchloritlösungen bzw. Salzsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. Behälter bewegt werden. | ||
Das Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumchloritlösung bzw. Salzsäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumchloritlösungen bzw. Salzsäure offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Behälter und Geräte nicht wechselweise benutzen. Natriumchloritlösung + Säure → giftiges Chlordioxidgas Lebensgefahr! | Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Natriumchlorit ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Natriumchlorit verwendet wird. |
Tabelle 18 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Chlordioxidgas
AGW * | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
0,1 ml/m3 bzw. 0,28 mg/m3 | 1 (I) | - |
Maßnahmen bei Gasaustritt/Verhalten im Gefahrfall
Bei Gasaustritt, z. B. bei unbeabsichtigter Stofffreisetzung durch Vermischen von Natriumchloritlösung mit Säure, ist der gefährdete Bereich zu räumen und die betroffene Umgebung zu warnen. Es besteht Lebensgefahr bei Freiwerden des Chlordioxidgases. Zur Beseitigung des gefährlichen Zustandes darf der Gefahrenbereich nur mit geeigneten Schutzmaßnahmen (Atemschutzgerät, Vollmaske oder gebläseunterstützt mit Gasfilter B, Kennfarbe grau sowie Augen-, Hand- und Körperschutz) betreten werden.
Erste Hilfe
Augen
Auge sofort unter Schutz des nicht betroffenen Auges ausgiebig mindestens 10 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Nach Einatmen von Chlordioxid die verletzte Person unter Selbstschutz (Atemschutz!) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft oder in einen gut durchlüfteten Raum bringen. Ruhig lagern und vor Wärmeverlust schützen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung in stabiler Seitenlage. Auch bei völliger Beschwerdefreiheit ist nach Einatmen von Chlordioxid für ärztliche Beratung bzw. Behandlung zu sorgen.
Haut
Mit Chlordioxid oder seiner wässrigen Lösung in Kontakt gekommene Kleidung sofort entfernen, Haut mit viel Wasser gründlich spülen und für ärztliche Behandlung sorgen.
2.1.5 Trichlorisocyanursäure (C3Cl3N3O3)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Trichlorisocyanursäure (andere Bezeichnung: Symclosen) enthält ca. 90 % aktives Chlor und ist im Fachhandel als Granulat, Pulver oder in Tablettenform erhältlich.
Trichlorisocyanursäure ist nicht als Desinfektionsmittel nach DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" gelistet, da mit diesem Desinfektionsmittel keine exakte Chlormessung mit der in öffentlichen Bädern erforderlichen und vorhandenen Mess- und Regeltechnik möglich ist. Ein Einsatz ist in kleinen Bädern und Wasserbecken ohne Mess- und Regeltechnik möglich.
Abb. 7
Musteretikett
Tabelle 19 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Trichlorisocyanursäure | CAS-Nummer: 87-90-1 |
---|---|
Erscheinungsform | weißes Granulat oder Tabletten mit stechendem Geruch nach Chlor |
Schmelzpunkt | der Stoff zersetzt sich beim Erhitzen |
Siedepunkt | entfällt |
Zersetzungstemperatur | 225 bis 230 °C |
Dichte | 2,07 g/cm3 |
Dichteverhältnis zu Luft | entfällt |
Löslichkeit in Wasser bei 20 °C | 12 g/l |
pH-Wert | 2,0 bis 2,7 (10 g/l; 20 °C) |
Geruchsschwelle | Chlor: 0,02-1 ml/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Trichlorisocyanursäure spaltet beim Erhitzen Chlor ab. Es bildet mit Wasser (Luftfeuchtigkeit kann bereits ausreichend sein) oder mit Säuren Chlorgas. Trichlorisocyanursäure reagiert heftig mit Hypochloriten (z. B. Calciumhypochlorit) unter Bildung von explosionsgefährlichem Stickstofftrichlorid. Trichlorisocyanursäure reagiert ebenso heftig mit oxidierbaren Stoffen und kann Brände verstärken.
Gesundheitsgefahren
Trichlorisocyanursäure reizt die Augen, Haut und Atemwege.
Tabelle 20 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2 | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. | |
Schwere Augenreizung, Kategorie 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung | |
Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | |
Ergänzende Gefahrenhinweise EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. | ||
"Gefahr" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Der Stoff wird bei der Wasseraufbereitung in der Regel in Form von Gemischen eingesetzt, die ein geringeres Gefahrenpotential aufweisen können (siehe entsprechende Sicherheitsdatenblätter) und dementsprechend anders eingestuft und gekennzeichnet sein können.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 21).
Tabelle 21 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung | |
---|---|---|
Das Sicherheitszeichen "Allgemeines Warnzeichen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Trichlorisocyanursäure verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Warnung vor brandfördernden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Trichlorisocyanursäure verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Trichlorisocyanursäure verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Trichlorisocyanursäure verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Trichlorisocyanursäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Augenschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Trichlorisocyanursäure offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Atemschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit einer Staubentwicklung von Trichlorisocyanursäure zu rechnen ist, sofern keine geeignete Absaugung die Gefährdung wirksam beseitigt. | ||
Behälter und Geräte nicht wechselweise benutzen! Chlorcyanurat + Hypochlorit → explosives Stickstofftrichlorid! Chlorcyanurat + Säure → giftiges Chlorgas! Lebensgefahr! | Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Trichlorisocyanursäure (Chlorcyanurat) ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Trichlorisocyanursäure verwendet wird. |
Tabelle 22 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
AGW * | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
Kein AGW festgesetzt. Bei einem Betriebsunfall ist der AGW für Chlor zu überwachen: 0,5 ml/m3 bzw. 1,5 mg/m3 | 1 (I) | Y |
Lagerung
Um Verwechslungen zu vermeiden, ist Trichlorisocyanursäure nur in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Originalgebinden trocken und bei Temperaturen unter 25 °C aufzubewahren.
Es sind die Vorschriften nach TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" zu beachten. Bis zu einer Lagermenge von 50 kg gelten die Anforderungen nach Nr. 4.2 der TRGS 510. Über einer Lagermenge von 50 kg bis zu 200 kg müssen zusätzlich die Anforderungen nach Nr. 4.3 der TRGS 510 eingehalten werden. Insbesondere muss der Technikraum/Lagerraum gut durchlüftet sein, es besteht Rauchverbot und Nahrungs- sowie Genussmittel dürfen nicht eingenommen werden. Bis zu einer Menge von 200 kg ist damit in der Regel die Lagerung im Technikraum ohne besondere bauliche Maßnahmen möglich.
Über 200 kg sind zusätzlich die Anforderungen nach den Nr. 5 und 9 der TRGS 510 einzuhalten (z. B. feuerbeständige Bauweise) und damit ist die Lagerung in einem separaten Lagerraum des Technikbereichs erforderlich.
Besondere Maßnahmen sind bei der Zusammenlagerung mit Stoffen (z. B. Hypochlorite, Säuren) zu treffen, die mit Trichlorisocyanursäure gefährlich reagieren. In diesem Fall wird empfohlen diese Stoffe im Lager getrennt aufzubewahren.
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Verschüttete Trichlorisocyanursäure ist trocken unter möglichst geringer Staubentwicklung aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Verschüttete Restmengen dürfen nicht zurück in das Vorratsgefäß, den Ausguss oder in die Mülltonne gegeben werden.
Maßnahmen bei Bränden
Trichlorisocyanursäure ist nicht brennbar, wirkt aber brandfördernd. Beim Erhitzen entwickelt sich u. a. Chlor. Beim Löschen ist deshalb ein Umluft unabhängiges Atemschutzgerät zu benutzen.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid oder Pulver. Nicht geeignet sind Wasser oder Schaum wegen Reaktion zu gefährlichen Stoffen wie z. B. Chlor.
Entsorgung
Restmengen sollten möglichst aufgebraucht werden, ansonsten sind sie der zuständigen Stelle zur Abfallbeseitigung zu übergeben.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Trichlorisocyanursäure möglich ist, z. B. beim Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
Gestellbrille mit Seitenschutz oder Gesichtsschutz.
Vollmaske (gleichzeitig Augenschutz) mit Kombinationsfilter B2P2 oder Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P sind bei Staubentwicklung notwendig, wenn keine geeignete Absaugung die Gefährdung wirksam beseitigt.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC beim Umgang mit Trichlorisocyanursäurelösung.
Auch bei Tätigkeiten mit trichlorisocyanursäurehaltigen Gemischen in Tablettenform können reizende und akut toxische Stäube auftreten, so dass auch dabei das Tragen Persönlicher Schutzausrüstung dringend anzuraten ist.
Erste Hilfe
Bei Zutritt von Wasser entsteht Chlor. Es sind dann zusätzlich die Erste-Hilfe-Maßnahmen für Chlor zu berücksichtigen.
Augen
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Die verletzte Person unter Selbstschutz (z. B. Atemschutzvollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 bei starker Staubentwicklung) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, ruhig lagern und vor Unterkühlung schützen. Bei Anzeichen von Atemwegsreizungen für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut
Benetzte Kleidung entfernen. Betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen und für ärztliche Behandlung sorgen.
2.1.6 Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat (C3Cl2N3NaO3· 2H2O)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat (andere Bezeichnung: Troclosennatrium-Dihydrat) enthält ca. 60 % aktives Chlor und ist im Fachhandel als Granulat, Pulver oder in Tablettenform erhältlich.
Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat ist nicht als Desinfektionsmittel nach DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" gelistet, da mit diesem Desinfektionsmittel keine exakte Chlormessung mit der in öffentlichen Bädern erforderlichen und vorhandenen Mess- und Regeltechnik möglich ist. Daher wird Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat in der Wasseraufbereitung nur in kleinen Bädern ohne Mess- und Regeltechnik (z. B. Privatbäder) eingesetzt.
Abb. 8
Musteretikett
Tabelle 23 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat | CAS-Nummer: 51580-86-0 |
---|---|
Erscheinungsform | weißes Pulver oder Granulat mit stechendem Chlorgeruch |
Schmelzpunkt | 240 bis 250 °C unter Zersetzung |
Siedepunkt | entfällt |
Schüttdichte | 0,95 bis 0,98 g/cm3 |
Dichteverhältnis zu Luft | entfällt |
Wasserlöslichkeit bei 25 °C | 250 g/l |
pH-Wert | 6,7 (10 g/l; 20 °C) |
Geruchsschwelle | Chlor: 0,02-1 ml/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat spaltet beim Erhitzen Chlor ab. Es bildet mit Wasser (Luftfeuchte kann bereits ausreichend sein) oder mit Säuren Chlorgas. Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat reagiert heftig mit Hypochloriten (z. B. Calciumhypochlorit) unter Bildung von explosionsgefährlichem Stickstofftrichlorid.
Gesundheitsgefahren
Reizende Wirkung des Staubes auf Augen und Atemwege. Bei Zutritt von Feuchtigkeit entwickelt sich Chlor!
Tabelle 24 Einstufung und Kennzeichnung
Gefahrenklasse / Gefahrenkategorie | Gefahrenhinweise (H-Satz) | Piktogramm / Signalwort |
---|---|---|
Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. | |
Augenreizung, Kategorie 2 | H319: Verursacht schwere Augenreizung. | |
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 | H335: Kann die Atemwege reizen. | |
Gewässergefährdend, Akut Kategorie 1 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 1 | H400: Sehr giftig für Wasserorganismen H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | |
Ergänzende Gefahrenhinweise EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. | ||
"Achtung" |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 25).
Tabelle 25 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung | |
---|---|---|
Das Sicherheitszeichen "Allgemeiner Warnhinweis" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat verwendet wird. | ||
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Augenschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | ||
Das Sicherheitszeichen "Atemschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit einer Staubentwicklung von Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat zu rechnen ist, sofern keine geeignete Absaugung die Gefährdung wirksam beseitigt. | ||
Behälter und Geräte nicht wechselweise benutzen! Chlorcyanurat-Dihydrat + Hypochlorit → explosionsgefährliches Stickstofftrichlorid! Chlorcyanurat-Dihydrat + Säure → giftiges Chlorgas! Lebensgefahr! | Bei ortsfesten Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat (Chlorcyanurat) ist dieses Schild an den Einrichtungen und in Lager- und Umfüllräumen anzubringen, in denen Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat verwendet wird. |
Tabelle 26 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
AGW * | Spitzenbegrenzung * | Risiko der Fruchtschädigung * |
---|---|---|
Kein AGW festgesetzt. Bei einem Betriebsunfall ist der AGW für Chlor zu überwachen: 0,5 ml/m3 bzw. 1,5 mg/m3 | 1 (I) | Y |
Lagerung
Um Verwechslungen zu vermeiden, ist Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat nur in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Originalgebinden trocken und bei Temperaturen unter 25 °C aufzubewahren.
Bei der Lagerung sind die Bestimmungen nach Nummer 4.2 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" zu beachten.
Besondere Maßnahmen sind bei der Zusammenlagerung mit Stoffen (z. B. Hypochlorite, Säuren) zu treffen, die mit Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat gefährlich reagieren. In diesem Fall wird empfohlen diese Stoffe im Lager getrennt aufzubewahren.
Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen
Verschüttetes Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat ist trocken unter möglichst geringer Staubentwicklung aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Verschüttete Restmengen dürfen nicht zurück in das Vorratsgefäß, in den Ausguss oder in die Mülltonne gegeben werden.
Maßnahmen bei Bränden
Der Stoff ist nicht brennbar und nicht als brandfördernd gekennzeichnet, entfaltet aber bei Erhitzung eine gewisse brandfördernde Wirkung. Beim Erhitzen entwickelt sich u. a. Chlor. Beim Löschen ist deshalb ein Umluft unabhängiges Atemschutzgerät zu benutzen.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel sind Kohlendioxid und Pulver. Nicht geeignet sind Wasser oder Schaum wegen Reaktion zu gefährlichen Stoffen wie z. B. Chlor.
Entsorgung
Restmengen sollten möglichst aufgebraucht werden, ansonsten sind sie der zuständigen Stelle zur Abfallbeseitigung zu übergeben.
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat möglich ist, z. B. beim Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:
Gestellbrille mit Seitenschutz oder Gesichtsschutz.
Atemschutzvollmaske (gleichzeitig Augenschutz) mit Kombinationsfilter B2P2 oder ein Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P ist bei Staubentwicklung notwendig, wenn keine geeignete Absaugung die Gefährdung wirksam beseitigt.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC beim Umgang mit Natriumdichlorisocyanurat-Dihydratlösungen.
Auch bei Tätigkeiten mit Gemischen in Tablettenform, die Natriumdichlorisocyanurat-Dihydrat enthalten, können reizende und akut toxische Stäube auftreten, so dass auch dabei das Tragen Persönlicher Schutzausrüstung dringend anzuraten ist.
Erste Hilfe
Bei Zutritt von Wasser wird Chlor abgespalten. Es sind dann zusätzlich die Erste-Hilfe-Maßnahmen für Chlor zu berücksichtigen.
Augen
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Verletzte Person unter Selbstschutz (z. B. Atemschutzvollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 bei starker Staubentwicklung) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, ruhig lagern und vor Unterkühlung schützen. Bei Anzeichen von Atemwegsreizungen für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut
Benetzte Kleidung entfernen. Betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen und für ärztliche Behandlung sorgen.
2.1.7 Ozon (O3)
Einsatz in der Wasseraufbereitung
In Bädern werden Wasseraufbereitungsverfahren mit Ozon eingesetzt (siehe DIN 19643 Teil 3 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 3: Verfahrenskombinationen mit Ozonung"). Dabei wird Ozon in einer Hochspannungsanlage (Ozonerzeugungsanlage, siehe Abbildung 9) vor Ort hergestellt und dem aufzubereitenden Wasser als Oxidationsmittel zugeführt.
Die Ozonanlage besteht aus folgenden Bestandteilen: Ozonerzeugungsanlage, Vermischungseinrichtung, Reaktionsbehälter und Restozonentfernungsanlage.
In Aufstellungsräumen von Ozonanlagen muss ein Ozon-Gaswarngerät installiert sein, dass bei Erreichen der Alarmschwelle die Ozonerzeugung stoppt.
Abb. 9
Ozonerzeugungsanlage
Tabelle 27 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Ozon | CAS-Nummer: 10028-15-6 |
---|---|
Erscheinungsform | farbloses, unangenehm stechend riechendes Gas |
Schmelzpunkt | -192,5 °C |
Siedepunkt | -111,9 °C |
Zersetzungstemperatur | chemisch instabil, zerfällt unter bestimmten Randbedingungen bereits bei Zimmertemperatur |
Dichte (Gas) | 2,15g/L 0°C) |
Dichteverhältnis zu Luft | 1,66 |
pH-Wert | entfällt |
Geruchsschwelle | 0,02 ml/m3 |
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Ozon ist nicht beständig und zerfällt zu Sauerstoff. Die Zerfallsgeschwindigkeit hängt ab von Konzentration, Temperatur und Lichtverhältnissen sowie von katalytisch wirkenden Stoffen, z. B. Metalloxiden.
Ozon ist ein starkes Oxidationsmittel und fördert die Verbrennung außerordentlich. Organische Stoffe, wie Gummi, werden schon durch Ozon in niedrigen Konzentrationen zerstört.
Gesundheitsgefahren
Ozon wirkt bereits in sehr niedrigen Konzentrationen stark reizend auf die Augen. Husten- und Niesreiz, Tränenbildung und Kopfschmerzen treten auf. Geringfügig höhere Konzentrationen bewirken bereits nach wenigen Minuten Einwirkungsdauer starke Reizungen der Schleimhäute in den Atemwegen, die zu Bronchialspasmen (starkem Hustenreiz) führen. Es treten Atembeschwerden auf, die die Anzeichen eines toxischen Lungenödems besitzen. Personen, die häufig oder lange Zeit der Einwirkung niedriger Ozonkonzentrationen ausgesetzt sind, können an chronischen Bronchialleiden erkranken. Höhere Ozonkonzentrationen führen zu Bewusstlosigkeit, Lungenblutungen und zum Tod.
Kennzeichnung
Ozon wird am Verbrauchsort erzeugt und nicht in Behälter abgefüllt. Eine Behälterkennzeichnung mit Piktogrammen, H- und P-Sätzen entfällt demzufolge. Ozonführende Leitungen müssen mit dem Namen "Ozon" und einem Pfeil zur Angabe der Durchflussrichtung gekennzeichnet sein.
Arbeitsplatz, -bereich
Die Kennzeichnung erfolgt gemäß Anhang 2 der DGUV Regel 103-001 und 103-015 "Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung". Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 28).
Tabelle 28 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung |
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Das Sicherheitszeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" ist an Zugängen zu Aufstellungsräumen von Ozonanlagen anzubringen. | |
Das Sicherheitszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" ist an Zugängen zu Aufstellungsräumen von Ozonanlagen anzubringen. | |
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem eine Ozonanlage betrieben wird. | |
Ozonanlage! | Dieses Zusatzzeichen ist an Zugängen zu Aufstellungsräumen von Ozonanlagen anzubringen. |
Einstufung
Ozon ist nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie 2 (Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben) eingestuft.
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
Wegen der Einstufung als krebserzeugend wurde kein AGW festgelegt. Anstelle des AGW kann ein internationaler Grenzwert 1 in Höhe von 0,1 ml/m3 zur Arbeitsplatzbeurteilung herangezogen werden.
Befinden sich in Aufstellungsräumen von Ozonanlagen keine ständigen Arbeitsplätze darf die Alarmschwelle des Ozon-Gaswarngerätes das Fünffache des internationalen Grenzwertes nicht überschreiten.
Lagerung
Ozon wird am Verbrauchsort erzeugt, verbraucht und nicht gelagert.
Maßnahmen bei Gasaustritt
Bei Ozongeruch ist bereits vor Erreichen der Alarmschwelle die Ozonerzeugungsanlage abzuschalten (Not-Aus-Schalter betätigen). Der gefährdete Bereich ist zu räumen und die betroffene Umgebung ist zu warnen. Ozon zerfällt in kürzester Zeit. Deshalb kann nach einer kurzen Wartezeit der Aufstellungsraum unter Selbstschutz betreten werden, um die Ozonkonzentration in der Luft zu bestimmen (z. B. mittels direktanzeigenden Prüfröhrchen). Gegebenenfalls ist der Raum anschließend zu lüften.
Maßnahmen bei Bränden
Ozon ist ein brandförderndes Gas. Ozon brennt nicht, erhöht jedoch die Feuergefahr und kann einen bestehenden Brand erheblich fördern.
Löschmittel
Als Löschmittel darf wegen der elektrischen Gefährdung am Hochspannungsteil der Anlage kein Wasser verwendet werden! Geeignet sind z. B. Kohlendioxid oder ABC-Pulver, die für den Einsatz an Hochspannungsanlagen über 1000 Volt zugelassen sind (siehe hierzu auch VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen").
Entsorgung
Das ozonhaltige Abgas wird im Normalbetrieb in der Restozon-Entfernungsanlage entsorgt.
Persönliche Schutzausrüstung
Beschäftigte haben Atemschutzgeräte anzulegen, bevor sie Räume betreten, in denen eine Ozonansammlung vorhanden oder zu vermuten ist (Selbstschutz). Für jede an der Ozonanlage beschäftigte Person ist ein namentlich gekennzeichnetes ozonbeständiges Atemschutzgerät als Vollmaske mit wirksamem B2P2-Filter zur Verfügung zu stellen.
Die Atemschutzgeräte dürfen nicht im Gefahrenbereich der Ozonanlage aufbewahrt werden (z. B. wegen Versprödungsgefahr).
Erste Hilfe
Augen
Nach Augenkontakt, erkenntlich an Brennen, Tränen und Sehbeeinträchtigung, sind die Augen mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser zu spülen. Anschließend die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Verletzte Person unter Selbstschutz (Atemschutz) aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Verletzte Person ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen und für ärztliche Behandlung sorgen.
Haut
Ozonwirkung auf und Ozonaufnahme durch die Haut finden praktisch nicht statt. Maßnahmen der Ersten Hilfe ergeben sich nicht.
Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"
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Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"
Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"
Siehe Liste internationaler Grenzwerte (LIG) des IFA, Webcode: d6247