Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 6 - 6 PrüfungBei der Luftfahrzeug-Instandhaltung eingesetzte Einrichtungen, Betriebsmittel und Geräte sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu prüfen.Prüfumfang und Prüffristen siehe Anhang 3. Siehe auch Abschnitt 3.3. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 6 - 6 PrüfungBei der Luftfahrzeug-Instandhaltung eingesetzte Einrichtungen, Betriebsmittel und Geräte sind entsprechend den einschlägigen Vorschriften zu prüfen.Prüfumfang und Prüffristen siehe Anhang 3. Siehe auch Abschnitt 3.3.