Abschnitt 3.7 - 3.7 Fassadenbau
Gestaltung, Funktion und die verwendeten Materialien bestimmen die Konstruktion von modernen Fassaden. Baustoffe wie Holz, Betonwerkstein, Naturstein, Glas, Metall und Putz, auch in Verbindung mit einem Wärmedämmverbundsystem, sind maßgebend für die zu verwendenden Technologien und die eingesetzten Arbeitsmittel im Fassadenbau. Bei der Errichtung von Fassaden können verschiedenste Gefährdungen, z.B. Gefährdung durch Absturz, durch herabfallende Gegenstände oder Gesundheitsgefährdungen durch schweres Heben und Tragen auftreten.
Abb. 124 Montage einer Glasfassade
Abb. 125 Glasbock
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Abb. 126 Montage einer Metallfassade
Gefährdungen |
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Achten Sie bei den Fassadenbauarbeiten insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Mängel in der betrieblichen Organisation sowie unzureichende Qualifikation der Beschäftigten
Absturz von Personen von Bauteilen (z.B. Decken, Dächern, Unterkonstruktionen) und von Arbeits- und Transportmitteln (z.B. Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Fahrzeuge)
Umsturz von Hubarbeitsbühnen aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
mangelnde Standsicherheit von Gerüsten infolge baulicher Veränderungen durch den Fassadenbauer (z.B. Ausbau von Verankerungen, Demontage von Gerüstbauteilen)
rotierende Werkzeuge und daraus resultierende Schnitt- oder Augenverletzungen, z.B. beim unsachgemäßen Umgang mit Bolzenschubgeräten
umkippendes, abrutschendes oder herabfallendes Fassadenbaumaterial aufgrund falscher oder unzureichend gesicherter Lagerung
herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen, z.B. bei:
- 1.
unsachgemäßem Anschlagen der Last
- 2.
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels
- 3.
Verlust der Klemm- oder Saugwirkung bei hauptsächlich kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln, z.B. Vakuumheber
alte Mineralwolle, Asbest oder Faserdämmstoffen
Staub und Lärm bei Arbeiten mit z.B. Trennschleifern, Bohrmaschinen und Kreissägen
schweres, wiederholtes Heben und Tragen sowie Arbeiten in Zwangshaltungen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel-Skelettsystems führen)
Maßnahmen |
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Gegen diese und weitere mögliche Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Organisation
Legen Sie die Verantwortung und Aufgaben Ihrer Beschäftigten für die Baustelle fest (z.B. aufsichtführende Person) und achten Sie auf die für die Tätigkeit notwendige Qualifikation (z.B. zur Prüfung befähigte Personen für Gerüste, Bediener von Hubarbeitsbühnen oder Glasliften). Sorgen Sie dafür, dass die notwendigen Unterlagen (z.B. Plan für die Benutzung des Gerüstes, Betriebsanleitungen der Hersteller von Maschinen) auf der Baustelle vorhanden sind.
Absturzsicherung
Sorgen Sie dafür, dass
an den Bauteilen Absturzsicherungssysteme (beispielsweise Seitenschutz, Fanggerüste) verwendet werden. Nachrangig kann persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden. Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest.
Gerüste mit dreiteiligem Seitenschutz ausgestattet sind,
ein innenliegender Seitenschutz vorhanden ist, wenn der Abstand vom Gerüstbelag zum Gebäude größer als 30 cm ist. Alternativ können Konsolen eingebaut sein,
sichere Verkehrswege, wie z.B. Treppen statt Leitern zu den Arbeitsplätzen vorgesehen werden.
Standsicherheit
Achten Sie darauf, dass die Hubarbeitsbühne in keine Bodenvertiefungen und immer auf tragfähigen Untergrund aufgestellt bzw. gefahren wird. Die Abstützung erfolgt gemäß der Betriebsanleitung. Die Unterlegplatten müssen so groß sein, dass die angegeben Kräfte vom Untergrund aufgenommen werden können.
Stimmen Sie sich mit dem Gerüstbaubetrieb ab und legen Sie die notwendigen Maßnahmen fest, wenn im Zuge des Fassadenbaus Gerüstverankerungen aus- und umgebaut werden müssen.
Maschineneinsatz
Erstellen Sie Betriebsanweisungen für die bei Ihnen eingesetzten Maschinen und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über den sicheren Umgang. Sorgen Sie dafür, dass erforderliche persönliche Schutzausrüstungen, wie z.B. Kopf-, Augen-, Gehör- und Atemschutz von den Beschäftigten benutzt werden.
Setzen Sie nur Bolzenschußgeräte ein, die für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen geeignet sind und ein Zulassungszeichen mit gültigem Prüfzeichen oder eine CE-Konformitätserklärung besitzen.
Auf der INFO CD der BG BAU sind Muster für Betriebsanweisungen enthalten.
Materiallagerung
Stellen Sie sicher, dass die Fassadenelemente oder die Lagervorrichtungen, wie z.B. A-Böcke auf ebenem und tragfähigem Untergrund gelagert bzw. aufgestellt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Material standsicher gelagert ist und nicht umkippen, umstürzen oder abrutschen kann. Berücksichtigen Sie bei der Materiallagerung insbesondere Windeinflüsse und die Entnahmereihenfolge von der Lagervorrichtung. Vermeiden Sie einseitige Entnahme am A-Bock und sorgen Sie dafür, dass die nach der Entnahme in den Ladevorrichtungen verbleibenden Fassadenelemente gesichert sind, z.B. durch Spanngurte, Steckbolzen.
Sicherer Transport von Lasten
Wählen Sie entsprechend der Last, den Abmaßen und der Verpackung der Last geeignete Hebezeuge und Lastaufnahmemittel aus. Vermeiden Sie kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (Klemm- oder Saugwirkung). Wenn deren Verwendung aus technischen Gründen notwendig ist, setzen Sie Lastaufnahmemittel ein mit zusätzlicher Sicherung der Last, z.B. durch Ketten, Auffangplanen, Haltebügel. Vakuumheber müssen über ein Zweikreissystem mit Rückschlagventil und Warneinrichtung verfügen.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über "das richtige Anschlagen von Lasten" und sorgen Sie für eine klare Verständigung zwischen Anschläger und Kranführenden , z.B. festgelegte Handzeichen oder Sprechfunk.
Sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Vergewissern Sie sich bei der Vorbereitung der Arbeiten an älteren Fassaden bei Ihrer Auftraggeberin bzw. Ihrem Auftraggeber, ob Gefahrstoffe verarbeitet worden sind, wie asbesthaltige Stoffe oder "alte Mineralwolle". Der Umgang mit diesen Stoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (konkretisiert in der TRGS 519 bzw. TRGS 521). Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten, wann die Baustoffe produziert und verbaut wurden um einen Rückschluss auf die Gefahrstoffbelastung ziehen zu können (Schadstoffkataster, Verwendungsverbote, gegebenenfalls Materialbeprobung).
Über das Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU, GISBAU unterwww.bgbau.de/gisbau können Sie sich informieren und Broschüren zu den entsprechenden Themen downloaden.
Schutz vor Staub und Lärm
Sorgen Sie dafür, dass die Gefährdungen durch Staub und Lärm so gering wie möglich gehalten werden, z.B. Absaugung an der Maschine. Gegebenenfalls ist den Beschäftigten geeignete PSA bereitzustellen.
Ergonomie
Setzen Sie für das Heben und Tragen schwerer Fassadenbauteile eine geeignete Hebetechnik oder ergonomische Tragehilfen ein.
Informationen über ergonomische Tragehilfen finden Sie auf der Internetseitewww.bgbau.de/ergonomie-bau
Abb. 127 Glaslift