DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft

Abschnitt 6.2 - 6.2 Anwendung von Druckluft für Überdruckarbeit

Arbeiten in Druckluft mit Druckluft als Atemgas sind aus Gründen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Druckhöhe und zulässiger Aufenthaltszeit begrenzt. Dies gilt nicht nur für Deutschland, auch andere Länder, die über entsprechende Regelwerke verfügen, weisen Begrenzungen aus. Diese bewegen sich für Arbeiten in Druckluft in der Nähe eines Arbeitsdruckes von 3 bis max. 4 bar.

Für gewerbliche Taucharbeiten sind höhere Expositionsdrücke zugelassen, die in Deutschland bei einer Tauchtiefe von 50 m (entspricht 5 bar Arbeitsdruck) ihre Grenze finden.

Diese Grenzen begründen sich durch die physikalischen Effekte von Atemgasen im menschlichen Organismus, wenn diese unter Überdruck angewendet werden. Bei dieser Anwendung kommt es bei jeder Exposition zu Veränderungen der Atemgassättigung im menschlichen Gewebe, die in engen Grenzen und unter Einhaltung festgeschriebener Entsättigungsverfahren (Dekompression) vom Organismus ohne Akut- und Langzeitschäden toleriert werden. Die zugelassenen Expositionstabellen (Druckluftverordnung (DruckLV), DGUV Vorschrift 40) geben hier bei fachkundiger Anwendung den Rahmen für den erforderlichen Gesundheitsschutz.

In Einzelfällen wurden in der Vergangenheit Arbeiten in Druckluft bis zu 5 bar Arbeitsdruck als Ausnahme genehmigt. Dabei wurden zusätzliche Sicherheitsauflagen bzgl. der nutzbaren Arbeitszeit unter fachmedizinischer Überwachung umgesetzt. Die Qualifikationsanforderungen an die in Überdruck Beschäftigten sollten dann der eines "geprüften Tauchers" oder einer "geprüften Taucherin" oder eines erfahrenen Druckluftarbeiters oder einer erfahrenen Druckluftarbeiterin entsprechen.

Expositionsverfahren aus der professionellen Taucharbeit können für Druckluftarbeiten > 3,6 bar grundsätzlich herangezogen werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass durch die vom Tauchen abweichenden Expositionsbedingungen und Arbeitsanforderungen der Druckluftarbeit, die nutzbaren Arbeitszeiten stark verkürzt werden. Die exponentiell erfolgende Sättigung und Entsättigung von Atemgasen setzt hier, vor allem beim Versuch nutzbare Arbeitszeiten unter höheren Drücken zu realisieren, enge Grenzen, die in der unveränderbaren Physiologie des menschlichen Organismus begründet liegen. Das bedeutet umfangreichere Wartungs- und Reparaturarbeiten im Bereich der Abbaukammer der Tunnelbohrmaschine (TBM) sind hier zeitlich und wirtschaftlich kaum darstellbar.