Abschnitt 6.7 - 6.7 Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle für den Nachweis der fachlichen Eignung nach TRBS 2121 Teil 3 besteht aus Vertretern und Vertreterinnen folgender Organisationen:
Staatliche Aufsichtsbehörden,
Unfallversicherungsträger (UVT),
Fachverbände (z. B. FISAT, FSBS, IRATA),
unter Vorsitz der Unfallversicherungsträger.
Sie hat folgende Aufgaben:
Stichprobenartige Kontrolle und Bewertung der Prüfungen zur fachlichen Eignung der Höhenarbeiter bzw. der Höhenarbeiterin auf Basis der Mindeststandards nach TRBS 2121 Teil 3,
Schiedsstelle.
Übersichtsschema der persönlichen Anforderungen