Abschnitt 3.9 - 3.9 Lastverteilungsplan
Ladegüter müssen auf der Ladefläche so verstaut werden, dass ihr Gesamtschwerpunkt im zulässigen Bereich liegt.
Nicht überschritten werden dürfen hierbei
die zulässige Gesamtmasse und
die zulässigen Achslasten.
Die Mindest-Achslasten dürfen nicht unterschritten werden.
Beispiel eines Lastverteilungsplans (LVP)
Hilfreich ist hierfür ein sogenannter Lastverteilungsplan (LVP), der auf die spezifischen Daten des Fahrzeugs angepasst sein muss.
Bisher liefert kaum ein Transporter-Hersteller einen LVP mit. Die BG Verkehr bietet ein Programm zur Berechnung eines Lastverteilungsplanes (auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2700 Bl. 4) in Form einer CD-ROM an.