§ 63 VwGO - Beteiligte am Verfahren
Beteiligte am Verfahren sind
- 1.der Kläger,
- 2.der Beklagte,
- 3.der Beigeladene (§ 65),
- 4.der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.