Abschnitt 2.4 - 2.4 Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz tragen sehr viel zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bei. Hier sind alle Beschäftigten im Betrieb gefragt.
Verwenden Sie keine Gefäße zum Aufbewahren von Lacken, Lösemitteln etc., die mit Lebensmittelgefäßen verwechselt werden können.
Verschließen Sie die Gefäße, sodass nichts auslaufen oder ausdünsten kann.
Beschriften Sie Gefäße und Behälter gut lesbar und nicht abwaschbar.
Entsorgen Sie nicht benötigte Reste.
Beschränken Sie Ihre Vorräte an Lacken, Lösemitteln, Härtern etc. am Arbeitsplatz auf maximal den Schichtbedarf. Alle weiteren Vorräte gehören ins Lacklager.
Halten Sie Notausgänge immer frei. Sie dürfen auch nicht kurzfristig - etwa durch Pakete - verstellt werden.
Auf Flucht- und Rettungswegen dürfen keine Brandlasten wie Papier, Karton, etc. stehen. Nur freie Flucht- und Rettungswege ermöglichen, dass gefährdete Personen vor dem Brand/Schadenfall fliehen können und dass Feuerwehr und Sanitätspersonal schnell zu Personen vordringen können, die Hilfe brauchen.
Sorgen Sie dafür, dass Brandschutztüren immer geschlossen sind oder, im Fall eines Feueralarms, automatisch schließen können.
Um Ihre Gesundheit wirksam zu schützen, essen und trinken Sie nur in den Pausenräumen.
Benutzen Sie die vorgesehene PSA, z. B. Atemschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung.
Benutzen Sie vor der Arbeit Hautschutzmittel, soweit im Hautschutzplan angegeben.
Reinigen Sie Ihre Hände nicht mit Lösemitteln, sondern nutzen Sie die im Hautschutzplan angegebenen speziellen Hautreinigungsmittel. Pflegen Sie Ihre Hände nach der Arbeit mit Hautpflegemittel.