DGUV Information 209-049 - Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)

Abschnitt 2.4 - 2.4 Wirksamkeitsüberprüfung nach TRGS 528

Hierzu legt die TRGS fest:

6.1 (1) Allgemeines zur Wirksamkeitsüberprüfung

Die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen ist durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere geeignete Ermittlungsmethoden vor Inbetriebnahme des Arbeitsplatzes und dann regelmäßig innerhalb von festgelegten Fristen zu überprüfen. Die Schutzmaßnahmen sind ausreichend, wenn mindestens die relevanten Grenzwerte und risikobezogene Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind.