DGUV Information 201-010 - Verwendung von Arbeitsplattformnetzen

Abschnitt 2.1 - 2.1 Arbeitsplattformnetze

Systeme bestehend aus Schutznetzen nach DIN EN 1263-1 der Klasse B1, jedoch mit einer Maschenweite von max. 45 mm und zusätzlich eingefädelten Traversengurte. Die Arbeitsplattformnetze werden mit Anschlaggurten in den Randbereichen an der Tragkonstruktion des Bauwerks befestigt und können als Arbeitsplätze und Verkehrswege verwendet werden und abstürzende Personen auffangen. Anschlaggurte mit Ratsche müssen der DIN EN 12195-2 entsprechen.