Abschnitt 1 TRB 533 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1.1 Diese TRB gilt für die Prüfung von Druckbehältern nach § 11 Abs. 1-3 und Abs. 5 DruckbehV durch den Sachkundigen.
1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 "Besondere Arten von Druckbehältern" enthalten.