Abschnitt 3.36 - 3.36 Oberflächenbehandlung
Im Schiffbau werden fast alle Oberflächen im Außenbereich und in geschlossenen Räumen zunächst gereinigt und anschließend konserviert. Folgende Verfahren werden angewendet: Hochdruckwasserwaschen, Hochdruckwasserstrahlen, Strahlen mit abrasiven Mitteln, CO2-Strahlen und Schleifen. Die anschließende Beschichtung erfolgt durch Handauftrag oder Airless-Verfahren.
Abb. 73 Hochdruckwaschen im Dock
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Gefährdungen |
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Brennbare Stoffe und explosionsgefährliche Atmosphäre
Einatmen von reizenden und gesundheitsschädigenden Beschichtungsstoffen
Sauerstoffverdrängung (Erstickungsgefahr), besonders beim CO2-Strahlen
Eindringen von Beschichtungsstoffen in die Augen und die Haut
Arbeiten in Zwangshaltungen
Zurückprallende Strahlgut-, Rost- und Farbstücke
Hochdruckstrahl
Erfrierung an Augen und freiliegenden Hautstellen bei direktem Kontakt mit Trockeneis
Elektrische Schläge durch statische Aufladung
Absturz an unzureichend gesicherten Kanten und Öffnungen
Lärm
Maßnahmen |
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Sorgen Sie dafür, dass Reinigungs-, Strahl- und Beschichtungsarbeiten möglichst in separaten, technisch geeigneten Räumen mit angepassten Werkzeugen erfolgt. Dies beinhaltet:
Technische Raumlüftung
Explosionsgeschützte Installation entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
Brandmeldeanlagen
Separates Farbenlager
Entsorgungs- und Reinigungsstationen für Beschichtungsreste und Werkzeuge außerhalb der Arbeitsbereiche
Abb. 74 Handapplikation von Farbe
Stellen Sie nur Strahlgeräte mit funktionsfähigen Sicherheitseinrichtungen ("Totmannschaltung") zur Verfügung.
Bei CO2-Strahlarbeiten sind folgende Maßnahmen zusätzlich zu treffen:
ausreichende Erdungsmöglichkeiten entsprechend den Herstellerangaben
fremdbelüfteter Atemschutz für das Strahlpersonal
Gaswarneinrichtungen in angrenzenden/tiefer liegenden Räumen, sowie im Arbeitsbereich
Bedingt durch die schlechten Sichtverhältnisse bei diesen Arbeiten ist ein besonderes Augenmerk auf Absturzsicherungen zu richten. Sorgen Sie daher für vollständigen Seitenschutz und die Abdeckung von Öffnungen.
Prüfen Sie, ob sich die eingesetzten Materialien durch ungefährlichere Stoffe ersetzen lassen. Insbesondere sollten leicht entzündliche, giftige oder krebserzeugende Stoffe vermieden werden.
Tipp: Die Verwendung von lösemittelarmen Beschichtungsstoffen ist Stand der Technik. Ebenso hat es sich bewährt, zum Beispiel Rohrleitungen vor dem Einbau mit Pulverbeschichtung zu versehen.
Beachten Sie Beschäftigungsverbote für Jugendliche und werdende oder stillende Mütter.
Sorgen Sie dafür, dass nur der Schichtbedarf an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz bereitgestellt wird.
Müssen Reinigungs-, Strahl- und Beschichtungsarbeiten außerhalb dafür vorgesehener Werkstätten, zum Beispiel an Bord oder im Dock ausgeführt werden, müssen Sie zusätzliche Maßnahmen treffen:
zeitversetztes Arbeiten zu anderen Gewerken (beachten Sie auch Kap. 3.4 "Koordination")
Bereitstellung geeigneter Absaugung sowie Be- und Entlüftung
Vorhaltung ausreichender Feuerlöschmittel
Gegebenenfalls besondere Beachtung des Explosionsschutzes in engen Räumen
Entfernen von Rest- und Leergebinde aus den Arbeitsbereichen oder von Bord spätestens bei Arbeitsende
Lassen Sie Gefahrenbereiche für Nichtbeteiligte sperren. Bereiche sind nach dem Strahlen oder Beschichten für andere Arbeiten erst freizugeben, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte der verwendeten Gefahrstoffe sicher unterschritten werden.
Bei Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten in engen Räumen beachten Sie auch Kapitel 3.21 "Arbeiten in engen Räumen".
Beschränken Sie den Umgang mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln auf das Nötigste.
Stellen Sie Beschäftigten geeignete PSA zur Verfügung.
Beachten Sie bei der Bereitstellung von Atemschutzgeräten die Tragezeitbegrenzung.
Beachten Sie bei filtrierenden Atemschutzgeräten die vorgeschriebenen Filterwechselintervalle.
Beim Einsatz umgebungsluftunabhängiger Atemschutzgeräte muss die Atemluft (gemäß DIN EN 138) aufbereitet werden.
Die Beschäftigten sollten die Möglichkeit haben, kontaminierte Arbeitskleidung zu den Pausen und nach Arbeitsende zu wechseln.
Erstellen Sie einen Hautschutzplan und stellen Sie die notwendigen Mittel für Hautschutz, Reinigung und Pflege zur Verfügung.
Speisen, Getränke sowie Tabakwaren müssen außerhalb der Arbeitsbereiche verbleiben, da sich an ihnen sonst Gefahrstoffe anlagern können.
PSA darf nicht im Arbeitsbereich abgelegt werden.
Hautkontakt mit Gefahrstoffen sollte vermieden werden:
PSA und Hautschutzmittel benutzen.
Durchtränkte Arbeitskleidung umgehend wechseln.
Auch bei kleinen Hautveränderungen einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren.