Abschnitt 1 TRB 502 - Geltungsbereich (1)
Diese TRB enthält Anforderungen, die an den Sachkundigen zu stellen sind, dem nach § 32 DruckbehV die Prüfung von Druckbehältern übertragen werden kann.
Sie enthält darüber hinaus Hinweise, wie der Prüfauftrag übertragen werden kann.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)