Abschnitt 3.3 - 3.3 Fahrbahnbreite
Für eine sichere Entsorgungsfahrt müssen beidseitig des Fahrzeugs (Fahrzeugbreite siehe Fahrzeugschein) 0,5 m Freiraum vorhanden sein.
Gemäß RASt06 gilt bei eingeschränktem Platzangebot: Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen oder -wege für die Durchfahrt ohne Begegnungsverkehr bei geradem Straßenverlauf für die Vorwärtsfahrt mindestens eine Breite von 3 m haben. Kapitel 5 beschreibt, welche Aspekte bei Rückwärtsfahrten beachtet werden müssen.
![ccc_1464_as_3.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1464_as_3.jpg)
Abb. 2
Eine ausreichende Breite für eine sichere Fahrt ist hier nicht gegeben.
Bei Fahrbahnen mit geringeren Breiten müssen geeignete Ausweichstellen in Sichtweite vorhanden sein.
![ccc_1464_as_4.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1464_as_4.jpg)
Abb. 3
Einspurige Straße mit Ausweichstelle