Abschnitt A1 - Vorbemerkungen
Diese DGUV Information wurde von einer Projektgruppe unter Mitwirkung von Vertreterinnen und Vertretern
verschiedener betroffener Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen),
aus Hersteller- und Serviceunternehmen,
von Betreiberseite,
aus der Forschung,
von Verbänden (VDSI, VGB Powertech) und
staatlichen Stellen erarbeitet.
Sie bietet konkrete Hilfestellungen zu Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in und an Windenergieanlagen.
Die systematische Erfassung und Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen und Belastungen sowie die Festlegung zielgerichteter Präventionsmaßnahmen ist Pflicht der Unternehmerin und des Unternehmers.
Bei der Planung und Ausführung von Arbeiten ist der aktuell verfügbare Stand der Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Bei Arbeiten im Offshore-Bereich ist von zusätzlichen Gefährdungen auszugehen, die besondere Schutzmaßnahmen im Vergleich zum Onshore-Bereich erfordern.
Bestimmungen in unmittelbar verbindlichen (Rechts-) Vorschriften (z. B. Betriebssicherheitsverordnung) bleiben von dieser DGUV Information unberührt und sind vorrangig einzuhalten.