Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information beschreibt Anforderungen an die Beschaffenheit und den sicheren Betrieb von Universal-Vorbereitungsbereichen für die Kfz-Reparaturlackierung,
die nach Veröffentlichung dieses Dokumentes errichtet und erstmalig in Betrieb genommen werden und
an denen neben den in der Vergangenheit üblichen Arbeiten Reinigen, Abkleben, Spachteln, Schleifen zusätzlich der Spritzauftrag von Füllermaterial sowie von Deck- und Klarlack erfolgen soll.
Soweit diese zusätzlichen Tätigkeiten in bereits bestehenden Anlagen (Altanlagen) durchgeführt werden sollen, müssen die Anlagen entsprechend den hier beschriebenen Anforderungen umgerüstet werden. Das gilt nicht, wenn die im Spritzbetrieb aufgetragene Füllermenge kleiner als 0,5 kg/Arbeitsschicht und Vorbereitungsplatz ist (siehe DGUV Regel 109-013, Abschnitt 3.1.2).
Zulässige Applikationsverfahren sind die branchenüblichen Sprühauftragsverfahren für die Kfz-Reparaturlackierung, insbesondere Luftspritzen und spritznebelreduzierte Verfahren, zum Beispiel HVLP (High Volume Low Pressure), siehe Abb. 2. Nicht zulässig sind Spritzlackierverfahren mit großer Wurfweite, z. B. das Airless-Spritzen.
An einzelnen Vorbereitungsplätzen des Universal-Vorbereitungsbereichs darf der Auftrag von
Füllermaterial für maximal 3 m2 lackierte Fläche sowie
Deck- und Klarlack für maximal 1 m2 lackierte Fläche
je Kfz erfolgen.
Diese DGUV Information gilt nicht für Vorbereitungsplätze, an denen ausschließlich Tätigkeiten ohne signifikante Gefährdungen durchgeführt werden, z. B.:
Maskieren und Demaskieren
Polierarbeiten
Schleifen mit integrierter Absaugung
Spachteln mit geringer Menge
Reinigen ohne organische Lösemittel
Vom Anwendungsbereich ebenfalls ausgeschlossen sind folgende Anlagen, Verfahren oder Tätigkeiten:
Verarbeitung von Nitro-Kombilacken (> 5 Gew.-% Nitrozellulose)
Lackieranlagen (Kabinen und Stände) nach DIN EN 12215, DIN EN 13355
Lacktrockner nach DIN EN 1539
Bauliche Anforderungen an den Aufstellungsort des Universal-Vorbereitungsbereichs in einem Gebäude enthält unter anderem die DGUV Information 209-046.
Abb. 2 Spritzlackieren mit HVLP-Pistole