DGUV Information 207-007 - Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung

Abschnitt 7 - 7 Wirksamkeitsprüfung, Fortschreibung und Dokumentation

Sind die Schutzmaßnahmen einmal festgelegt und umgesetzt, so muss ihre Wirksamkeit und Aktualität regelmäßig überprüft werden. Dies kann zum Beispiel durch Beobachtungen oder gezieltes Nachfragen bei den Beschäftigten geschehen. Vom Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung hängt es ab, ob gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen notwendig sind oder bestehende Maßnahmen optimiert werden müssen. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit dauerhaft auf einem aktuellen Stand zu halten und schriftlich zu dokumentieren (siehe Kapitel 7.2 und 7.3).