Abschnitt 12.5 - 12.5 Kopfschutz
In vielen Arbeitsbereichen besteht die Gefahr von Kopfverletzungen, z.B.
durch Herabfallen von Gegenständen beim Transport,
durch weggeschleuderte Gussbrocken beim Abschlagen von Kreislaufmaterial,
bei Meißelarbeiten an Gussstücken,
bei Instandhaltungsarbeiten in Schmelzöfen,
bei Instandhaltungsarbeiten an und in Maschinen und anderen technischen Einrichtungen.
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr von Kopfverletzungen besteht, müssen Schutzhelme getragen werden.