Abschnitt 2.7 - 2.7 Elektrofachkraft
ist eine Person, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Insbesondere kann diese Person auch die möglichen Gefährdungen bei Ausästarbeiten sicher erkennen und beurteilen.