Abschnitt 3.2 - 2 Entwurf
Der Entwurf einer DGUV Regel wird im Zusammenwirken zwischen dem zuständigen Sachgebiet und der DGUV aufgestellt.
Die Leitung des Sachgebietes legt den Entwurf zur Stellungnahme mit angemessener Fristsetzung vor:
- a.
den Mitgliedern des Sachgebietes
- b.
den Mitgliedern des Fachbereiches
- c.
den UV-Trägern mit Unterstützung der DGUV Vertretung
Soweit keine fristgemäße Äußerung erfolgt, wird Zustimmung unterstellt.