DGUV Regel 101-007 - Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage

Abschnitt 20.4 - 20.4 Arbeiten vor dem Bohrkopf von Vollschnittmaschinen

Für Arbeiten vor dem Bohrkopf sind folgende vorbereitende Maßnahmen zu treffen:

  1. 1.

    genügend weites Zurückziehen des Bohrkopfes oder der Maschine,

  2. 2.

    Stillsetzen des Bohrkopfes und gegen unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme sichern,

  3. 3.

    Sicherstellen der Verständigung zwischen den Versicherten vor dem Bohrkopf und dem Maschinenführer, z.B. durch Einsetzen eines Verbindungsmannes.