Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich
Diese Schrift gilt für Maschinen (Pressen) für die Kalt- oder Warmbearbeitung von Metall, die die folgenden Kriterien ausnahmslos erfüllen:
Sie dienen der formgebenden Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Gemengen.
Die Werkzeugbewegung erfolgt als geradlinige Schließbewegung.
Die Be- und Verarbeitung erfolgt durch die Werkzeugschließbewegung.
Da der Begriff "Stanzen" nicht genormt ist, gibt es manchmal Rückfragen zur Schriften-Zuordnung von Stanzen oder Stanzmaschinen. Zur Klarstellung: "Formgebende Bearbeitung" umfasst in dieser Schrift auch das Ausschneiden (Schneiden des Werkstoffs an einer in sich geschlossenen Schnittlinie entlang) und Beschneiden (Abtrennen von Rändern oder Bearbeitungszugaben an einer offenen oder geschlossenen Schnittlinie entlang) mit Schneidwerkzeugen (Werkzeugen für das Scherschneiden).
Eine Ausnahme besteht für das Revolver-Lochstanzen, siehe unten. Nicht von dieser Schrift erfasst werden:
Exzenter- und verwandte Pressen der keramischen Industrie
hydraulische Spanplatten-, Furnier-, Folien-, Sperrholz- und Nagelplattenpressen der Holzindustrie
hydraulische Pressen der Schuhherstellung und -instandsetzung
hydraulische Pressen der Be- und Verarbeitung von Bekleidung und Textilien
hydraulische Pressen für die Herstellung und Verarbeitung von Leder
Maschinen zur Fertigung von Steinen, Platten und Rohren aus Beton
hydraulische Pressen der keramischen und Glas-Industrie
hydraulische Ballenpressen
Müllpressen
Schrottpressen
Weiterverarbeitungsmaschinen der Elektroindustrie, wie Crimpmaschinen, Absioliermaschinen, Kabel-Schneidemaschinen und deren Kombinationen
hydraulische Form- und Spritzpressen in der Gummi- und Kunststoffindustrie
Handspindelpressen
Fußpendelpressen
Strangpressen
reine Innenhochdruckumform-Anlagen, bei denen der Stößel keine Vorform-Operation ausführt
Maschinen zur Herstellung von Bolzen, Schrauben, Nieten sowie Lochstanzen (kombinierte Scheren) und CNC-Stanzmaschinen
Spann-, Montage-, Transport-, Füge-, Einlege- und Eindrück-Einrichtungen, Tafelscheren
Nietmaschinen
Revolver-Lochstanzen
Lochstanzen für die Bearbeitung von Profilen
Richtpressen
Schrottpressen
reine Tuschier-/Einarbeitungspressen
Die in der Aufzählung genannten Maschinen gehören jedoch auch zu den nach Betriebssicherheitsverordnung von zur Prüfung befähigten Personen wiederkehrend zu prüfenden Arbeitsmitteln.