DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft

Abschnitt 1 - 1 Vorbemerkung

Die DGUV Information 201-061 "Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft" dient Unternehmerinnen und Unternehmern als Hilfe bei der Planung und Arbeitsvorbereitung, der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, der Unterweisung und Belehrung der Beschäftigten, sowie bei der Erstellung der notwendigen Dokumente für die Durchführung von Arbeiten in Druckluft. Ferner enthält diese Handlungsanleitung Informationen und Empfehlungen für andere Projektbeteiligte, insbesondere für Bauherrinnen und Bauherren, Fachplanerinnen und Fachplaner, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren, Aufsichtsbehörden, Sachverständige und Versicherer. Diese sollen mit der Handlungsanleitung unterstützt werden ihre Pflichten und Aufgaben bei der Planung, Ausschreibung und Durchführung von Arbeiten in Druckluft zu identifizieren und abzuarbeiten. Basis für diese Handlungsanleitung bilden bestehende Rechtsvorschriften und Regelwerke, wobei auch Empfehlungen zur Anwendung der Druckluftverordnung implementiert wurden.

Nach Prüfung aller in Betracht kommenden Bauverfahren auf der Grundlage einer Risikoanalyse in der Planungsphase und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit für die Durchführung von Arbeiten in Druckluft, sollte zur Minimierung der Gefährdungen den Empfehlungen dieser Handlungsanleitung gefolgt werden. Die beschriebenen Maßnahmen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr müssen sie projektspezifisch fortgeschrieben werden.

Die Anzahl von Tunnelbauwerken, bei denen insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Tunnelbohrmaschinen auch Arbeiten in Druckluft erforderlich sind, hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Hierbei werden die nach der Druckluftverordnung (DruckLV) zulässigen Drücke projektbezogen teilweise deutlich überschritten. Diese Entwicklung stellt für alle Projektbeteiligten technologisch und personell eine neue Herausforderung dar, arbeitsmedizinisch und hyperbarmedizinisch sind einer beliebigen Drucksteigerung aufgrund der menschlichen Physiologie jedoch klare Grenzen gesetzt.

Diese DGUV Information wurde auf Initiative der Bundesfachabteilung Unterirdisches Bauen im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. im Sachgebiet Tiefbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV erarbeitet. An ihrer Erstellung waren folgende Firmen und Institutionen beteiligt:

  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

  • HOCHTIEF Infrastructure GmbH

  • Implenia Construction GmbH

  • Hydrowork GmbH

  • DNV GL SE

  • BEC Becker Engineering + Consulting GmbH

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)

  • Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern

  • Hyperbaric Medical Consulting GbR