Abschnitt 2.4 - 2.4 "Da geht noch was drauf!"
Jedes Fahrzeug hat eine technisch begrenzte, maximale Gesamtmasse, die oft höher liegt als die zulässige Gesamtmasse (zGM) nach dem Straßenverkehrsrecht. Das muss aber nicht so sein! Also: 40 t zulässige Gesamtmasse auf der Straße heißt nicht automatisch 50 t "abseits der Straße" (z. B. im Steinbruch oder auf größeren Baustellen).