Abschnitt 6 - 6 Hinweise für den Neuling zum Arbeitsschutz
Wussten Sie, dass ...
Sie als Neuling in einem Betrieb ein sehr viel höheres Unfallrisiko haben als langjährige Mitarbeiter?
Sie durch Ihr eigenes Verhalten maßgeblich Ihre Sicherheit mitbestimmen?
Nur derjenige, der die mit seiner Arbeit verbundenen Gefahren kennt, sich vor ihnen schützen kann?
Deshalb sollten Sie wissen, ...
wer Ihr Vorgesetzter und somit für Ihre Unterweisung verantwortlich ist.
dass Sie ein Anrecht auf sowohl allgemeine Arbeitsschutzunterweisungen als auch für Ihren Arbeitsplatz spezifische Unterweisungen haben.
wer Ihre innerbetrieblichen Ansprechpartner in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind.
wie Sie sich im Fall der Fälle verhalten müssen (Rettungspläne, erste Hilfe, Feuerlöscher, Störungen usw.).
Und Sie sollten auch wissen, an wen Sie sich in Fragen des Arbeitsschutzes oder bei Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten wenden können:
Verwaltungsgemeinschaft
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon (02 11) 82 24-0
Telefax (02 11) 82 24-4 44
Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
Seligmannallee 4
30173 Hannover
Telefon (05 11) 81 18-0
Telefax (05 11) 81 18-2 00
Berufsgenossenschaft Metall Süd
Wilh.-Theodor-Römheld-Straße 15,
55130 Mainz
Telefon (0 61 31) 8 02-8 02
Telefax (0 61 31) 8 02-5 72