Abschnitt 4.3 - 4.3 Güteanforderungen und Bauteile
4.3.1 Güteanforderungen an Bauteile aus Holz
Bauteile aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074-1 "Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz" mit der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 "Bauholz für tragende Zwecke: Festigkeitsklassen" entsprechen.
Bretter oder Bohlen müssen vollkantig sein und dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein.
Bretter oder Bohlen können z. B. durch Einschlagen von Wellen-Bandeisen an den Stirnseiten gegen Aufreißen geschützt werden.
4.3.2 Güteanforderungen an Rohre
Stahlrohre und Aluminiumrohre müssen den gleichen Anforderungen entsprechen, wie nach DIN EN 12811-1 und DIN EN 12811-2 erhoben.
4.3.3 Güteanforderungen an Netze
Netze und deren Zubehör müssen DIN EN 1263-1 "Schutznetze" entsprechen.
4.3.4 Güteanforderungen an Zurrgurte
Zurrgurte müssen DIN EN 12195-2 "Zurrgurte aus Chemiefasern" entsprechen.
4.3.5 Güteanforderungen an Stahlseile
Stahlseile und deren Zubehör müssen einer Norm entsprechen, in der die Kennwerte zur Beurteilung der Brauchbarkeit geregelt sind (z. B. DIN EN 12385-4 "Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 4: Litzenseile für allgemeine Hebezwecke").