Abschnitt 3.2 - 3.2 Wer trägt die Kosten der Ausbildung?
Die Ausbildung ist für die Ersthelferin bzw. den Ersthelfer kostenfrei. Die Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt in Absprache zwischen dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber.