Abschnitt 10 - 10 Sicherheit bei der Gussnachbehandlung
Gussstücke müssen im Allgemeinen nach dem Ausleeren gestrahlt und geputzt werden. Dabei können durch Strahlmittel, Staub und Schleifkörper Gefahren für die Mitarbeiter entstehen.
Gussstücke müssen im Allgemeinen nach dem Ausleeren gestrahlt und geputzt werden. Dabei können durch Strahlmittel, Staub und Schleifkörper Gefahren für die Mitarbeiter entstehen.