Abschnitt 2.4 - 2.4 Flockungsmittel
Einsatz in der Wasseraufbereitung
In Bädern werden dem aufzubereitenden Wasser (Rohwasser) vor der Filtration Flockungsmittel zu gesetzt, um feinteilige Verunreinigungen im Rohwasser in einen besser filtrierfähigen Zustand zu bringen (siehe Abbildung 11). Die gängigen Flockungsmittel nach DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" sind in der folgenden Tabelle aufgeführt (s. Tabelle 44).
Abb. 11
Behälter mit Flockungsmittel bei der Entnahme
Tabelle 44 Gängige Flockungsmittel nach DIN 19643 zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Flockungsmittel | Aluminiumsulfat | Aluminiumchlorid | Natriumaluminat | Polyaluminiumhydroxidchlorid (PAC) | Polyaluminiumhydroxidchloridsulfat (PACS) | Eisen(III)chlorid | Eisen(III)chloridsulfat |
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Norm | (DIN EN 15031) | (DIN EN 15797) | |||||
CAS-Nr. | 10043-01-3 | 1327-41-9 | 1302-42-7 | 1327-41-9 | 39290-78-3 | 7705-08-0 | 12410-14-9 |
Lieferform | ca. 28 % Lsg. farblose, geruchlose Flüssigkeit | 30-40 % Lsg. gelbe, stechende Flüssigkeit | 25-80 % Lsg. farblose Flüssigkeit | 10-25 % Lsg. hellgelbe klare Flüssigkeit | 10-25 % Lsg. farblose, geruchlose Flüssigkeit | 30-45% Lsg., braune Flüssigkeit | 25-50 % Lsg. braune Flüssigkeit |
pH-Wert | 2-2,7 | 1 | 13 | 2,7 | 3,1 | < 1 | < 1 |
Tabelle 45 Einstufung und Kennzeichnung
Flockungsmittel | Aluminiumsulfat | Aluminiumchlorid | Natriumaluminat | Polyaluminium-hydroxidchlorid (PAC) | Polyaluminium-hydroxidchloridsulfat (PACS) | Eisen(III)-chlorid | Eisen(III)-chloridsulfat |
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Gefahrenklasse/Gefahrenkategorie | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung Kategorie 1; | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; Hautätzend, Kategorie 1A | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung Kategorie 1; Akut Tox. Kategorie 4; Hautreizung, Kategorie 2 | Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1; Akut Tox. Kategorie 4; Hautätzend, Kategorie 1B |
Gefahrenhinweise (H-Satz) | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H318: Verursacht schwere Augenschäden. | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H318: Verursacht schwere Augenschäden | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H318: Verursacht schwere Augenschäden | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H315: Verursacht Hautreizungen H318: Verursacht schwere Augenschäden | H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden |
Piktogramm | |||||||
Signalwort | Gefahr | Gefahr | Gefahr | Gefahr | Gefahr | Gefahr | Gefahr |
Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.
Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte
Flockungsmittel werden im Bäderbereich in der Regel in Form von Lösungen bezogen und dem Rohwasser zudosiert. Die verwendeten Flockungsmittel sind bis auf Natriumaluminat stark sauer und wirken damit wie starke Säuren (z. B. Salzsäure, Schwefelsäure), also z. B. Korrosion unedler Metalle unter Wasserstoffentwicklung. Darüber hinaus dürfen diese Flockungsmittel nicht mit Chlorungschemikalien, wie z. B. Chlorbleichlauge, wegen der damit verbundenen Chlorgasfreisetzung in Verbindung gebracht werden. Natriumaluminat wirkt wegen seiner Basizität wie Natronlauge.
Gesundheitsgefahren
Alle Flockungsmittel wirken ätzend auf Augen, Haut, Schleimhäute. Zu beachten ist, dass Natriumaluminat-Lösungen den Fettfilm der Haut zerstören und eine wesentlich schnellere und intensivere Ätzwirkung haben.
Arbeitsplatz, -bereich
Umfüllvorrichtungen sind eindeutig zu kennzeichnen und nicht wechselweise zu verwenden.
Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" behandelt keine Tätigkeiten mit Flockungsmitteln. Es empfiehlt sich, eine analoge Kennzeichnung im Arbeitsbereich wie bei Säuren anzubringen. Abhängig von den Angaben im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt kann ggf. das Warnschild "Warnung vor ätzenden Stoffen" entfallen.
Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 46).
Tabelle 46 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich
Sicherheitszeichen | Bemerkung |
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Das Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Flockungsmittel verwendet werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Flockungsmittel verwendet werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Flockungsmitteln offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Flockungsmitteln offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen. | |
Das Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Flockungsmitteln offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter bewegt werden. | |
Das Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Flockungsmitteln offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen. |
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
Für die behandelten Flockungsmittel wurden bisher keine eigenen AGW festgesetzt.
Lagerung
Die Flockungsmittel sind in Originalgebinden an einem für Unbefugte unzugänglichen Bereich in Auffangwannen zu lagern. Die Flockungsmittel sind getrennt von den Chlorungschemikalien zu lagern.
Maßnahmen bei Auslaufen, Verschütten
Kleine Leckagemengen sind mit viel Wasser in die Kanalisation zu spülen. Größere Mengen sind erst zu neutralisieren (saure Lösungen z. B. mit Kalkmilch).
Maßnahmen bei Bränden
Flockungsmittel und ihre Lösungen brennen nicht und unterhalten nicht die Verbrennung. Wenn möglich sind sie aus dem Gefahrenbereich zu bringen (Drucksteigerung mit Berstgefahr beim Erhitzen).
Löschmittel
Abhängig vom Umgebungsbrand.
Entsorgung
Restmengen sind am besten aufzubrauchen, ansonsten sind sie an den Lieferanten zurückzugeben.
Persönliche Schutzausrüstung
Es empfiehlt sich insbesondere bei Arbeiten an Dosiereinrichtungen und Impfleitungen eine analoge Schutzausrüstung wie beim Umgang mit Salzsäure bzw. Natronlauge anzulegen:
Gesichtsschutz.
Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.
Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC.
Erste Hilfe
Augen
Auge schnellstmöglich unter Schutz des unverletzten Auges mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.
Atmungsorgane
Eine Beeinträchtigung der Atemwege, die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfordert, ist in der Regel beim Umgang mit Flockungsmitteln im Bereich Wasseraufbereitung nicht zu erwarten. Je nach der Reaktion der Lösungen (sauer oder alkalisch) sind ggf. die Erste-Hilfe-Maßnahmen für Salzsäure oder Natronlauge anzuwenden.
Haut
Benetzte Kleidung entfernen. Betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltender Reizung für ärztliche Behandlung sorgen.