DGUV Information 207-026 - Zu Hause pflegen - so kann es gelingen! Ein Wegweiser für pflegende Angehörige

Abschnitt 6.5 - 6.5 Vorsorgen für den Ernstfall

Häufig ist nicht bekannt, dass Ehepartner oder Kinder nicht automatisch berechtigt sind, rechtswirksame Entscheidungen füreinander zu treffen. Das bedeutet, dass in der Regel keine vertretungsberechtigte Person zur Verfügung steht, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit, z. B. nach einem Unfall oder bei Demenz, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Es ist wichtig, sich mit dem Thema Vollmacht und rechtliche Betreuung frühzeitig auseinanderzusetzen.

Vollmacht

Eine Vollmacht befähigt eine Vertrauensperson, rechtsverbindliche Entscheidungen für die vollmachterteilende Person in deren Sinne zu treffen. Dadurch kann ein gerichtlich eingesetzte Betreuerin oder Betreuer vermieden werden.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Situationen wünschen.

Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kommune oder im Internet unter www.bmj.de.

Sterbebegleitung und Hospiz

Ist eine Heilung nicht möglich, können schwer kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase durch die Palliativmedizin und Palliativpflege betreut und begleitet werden. Wenn es die häusliche Situation zulässt kann dies auch zu Hause geschehen. Mit Schmerztherapie und psychosozialer Betreuung werden Sie und Ihre Angehörigen professionell durch besonders qualifizierte Ärzte und Pflegende unterstützt. Darüber hinaus können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ambulanter Hospizdienste kostenlos und qualifiziert begleiten. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Pflegedienst oder der Kranken- und Pflegekasse.

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Abb. 35 Vorausschauend planen und handeln