DGUV Information 207-007 - Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung

Abschnitt 7.2 - 7.2 Fortschreibung

Die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung ist notwendig, um die getroffenen Maßnahmen regelmäßig mit der aktuellen Arbeitssituation abzugleichen. Die Gefährdungsbeurteilung muss insbesondere dann aktualisiert werden, wenn neue Gefährdungen im Betrieb auftreten oder auftreten können. Dies können beispielsweise sein:

  • Die Einführung neuer Arbeitsabläufe.

  • Die Anschaffung neuer Geräte.

  • Die Verwendung neuer Wirkstoffe.

  • Die Umgestaltung von Arbeitsbereichen.

  • Eine Änderung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs.

  • Neue und geänderte Verordnungen.

Außerdem können Arbeits- oder Beinaheunfälle, Verdachtsfälle auf beruflich bedingte Erkrankungen sowie erhöhte Krankenstände Hinweise auf unentdeckte Gefährdungen und Belastungen geben.