Abschnitt 8.4 - 8.4 Poltern
Polter sind so anzulegen, dass Stämme nicht herabfallen, umfallen oder wegrollen können. An Wegen ist eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten. Dazu ist ein ausreichender Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten und es dürfen keine Stämme in den Verkehrsraum ragen.
Es werden einlagige und mehrlagige Polter angelegt. Diese können als Abroll-, Haufen- oder Lagenpolter errichtet werden.
Abrollpolter - Langholz
Gängige Polterart in Hanglagen bevorzugt bei Langholz Stabile Polterbäume notwendig, erhöhte Absturzgefahr
Haufenpolter - Kurzholz
Gängige Polterart für Kurzholz und bei Tragschlepperbringung
Bei Stirnflächenaufnahmen ausreichend breite Laufflächen anlegen, erhöhte Absturzgefahr
Einlagenpolter - Wertholz
Gängige Polterart für wertvolle Einzelstämme Einzelstämme können sich bewegen, Vorsicht beim Aufenthalt zwischen den Einzelstämmen
Das Besteigen von Holzpoltern ist nach Möglichkeit zu vermeiden, z. B. durch Datenerfassung vor dem Poltern oder Poltererfassung mit Fotodokumentation. Ist ein Besteigen doch erforderlich, sollte dies nur bei trockener Holzoberfläche erfolgen. Das Tragen von Sicherheitsschuhen mit profilierter Sohle und gegebenenfalls metallischem Steg oder Steigeisen erhöht die Standsicherheit, gegebenenfalls sind Absturzsicherungen erforderlich.
Nasspolter nur mit Steigeisen begehen. Laufstege aus Metallgitterrosten erhöhen die Sicherheit.
Das ist zu beachten: |
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